Die Sitzungen im August 2011

Die Sitzungen im August 2011

Aus dem Landtag vom 31. August 2011

 

A 281 Seehausen: Aktive Bürgerbeteiligung ist gewährleistet

Die grüne Bürgerschaftsfraktion stellt in der heutigen Aktuellen Stunde fest, dass beim Bauabschnitt 4 der A 281 in Seehausen eine intensive Bürgerbeteiligung, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, stattfinden soll. Die Bedenken der Seehausener sollen in dem Verfahren ernst genommen werden. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der vor einem halben Jahr in Kattenturm. Ralph Saxe, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, machte dies deutlich: "Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gab es quasi eine Stunde Null, wo alles noch einmal neu auf den Tisch kam. Die Spielräume, die wir hier beim Bauabschnitt 4 haben, sind viel enger. Die Hochbrücke will niemand mehr, die haben wir sozusagen unter die Erde gebracht. Was bleibt an Alternativen, ist entweder ein Bohrtunnel oder der sogenannte Einschwemm- und Absenktunnel."

Saxe wies darauf hin, dass zwischen den Einzelinteressen der betroffenen SeehausenerInnen und dem Gemeinwohl der Stadt abgewogen werden müsse: "Natürlich möchte ich nicht in der Haut der Leute stecken, deren Häuser vielleicht abgerissen werden müssen. Deshalb soll es in dem jetzt anlaufenden Verfahren eine aktive Bürgerbeteiligung geben. Und das bedeutet nicht nur Zuhören und Austausch von Argumenten, sondern eben auch ein Sich-Zurückziehen, um noch einmal nachzudenken und in weiteren Gesprächen Informationen auszutauschen. Es wird ein Spagat sein: Wir wollen die berechtigten Einzelinteressen vor Ort angemessen und sensibel berücksichtigen, werden dabei aber das Allgemeinwohl ständig im Blick behalten."

Ralph Saxe wie auch Senator Lohse sagten klar, dass es neben der Bürgerbeteiligung im Verfahren kein parallel laufendes zweites Beteiligungsverfahren geben wird. Und der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner betonte, dass die Bürgerbeteiligung, die jetzt im Verfahren durchgeführt wird, genau dem entspricht, was die Grünen vorhaben und wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist: "Was das nun für einen Namen hat, ist doch völlig egal, wenn es richtig und auf Augenhöhe durchgeführt wird."

 

Kennzeichnungspflicht für die Polizei

SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben im Koalitionsvertrag beschlossen, die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten bei "Großlagen" einzuführen. So heißt es: "Wir werden eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei für sog. 'Großlagen' einführen, unter strikter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizistinnen und Polizisten."

Der LINKEN ging es dabei nicht schnell genug, sie forderte in einem Antrag nun gar die namentliche Kennzeichnung für PolizeibeamtInnen. Dies wiederum rief die CDU-Fraktion auf den Plan, die forderte, auf die Kennzeichnung völlig zu verzichten. Beide Anträge wurden abgelehnt; Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, erklärte warum:

"Wir Grünen wissen, dass die Polizei eine gute Arbeit in unseren beiden Städten leistet – und zwar unter schwierigen Bedingungen. Gleichwohl müssen wir, gerade weil die Polizei als einzige das Gewaltmonopol im Namen des Staates ausübt, sicherstellen, dass Fehlverhalten aufgeklärt werden kann. Der Bürger muss die Möglichkeit haben, sich gegen staatliche Gewalt gerichtlich zu Wehr zu setzen. Das ist der Kern unseres Anliegens und um nichts anderes geht es uns."

"Mit der Linken sind wir uns einig im Ziel, aber die Frage des Weges unterscheidet uns. Wir wollen weder Namensschilder noch die Änderung des Polizeigesetzes. Polizeibeamte haben einen Anspruch darauf, dass der Staat auch sie schützt und Bremen muss auch weiterhin Polizeikräfte anderer Länder einsetzen können. Wir müssen die Ängste und Sorgen der Polizei ernst nehmen, wenn es darum geht, mögliche Angriffe auf Polizisten und ihre Familien zu verhindern. Und wir werden auch keinem anderen Bundesland vorschreiben, wie die Polizei dort ausgestattet ist. Bremen ist in vielen Situationen auf die Hilfe anderer Polizeien der Länder angewiesen. Polizeien, die keine Kennzeichnungspflicht haben, müssen auch weiterhin in Bremen und Bremerhaven eingesetzt werden können. Lassen Sie uns lieber gemeinsam dafür werben, dass auch in anderen Bundesländern dieser Weg bestritten wird. Ich zähle da voll auf die Kraft der Argumente."

 

Keine nachträgliche Legalisierung unversteuerten Vermögens von deutschen Steuerbetrügerinnen und -betrügern

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich auf ein Steuerabkommen mit der Schweiz verständigt, wonach ab Januar 2013 für alle Schweizer Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen eine anonyme jährliche Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent gelten soll, das vor dem deutschen Fiskus versteckte Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe in der Schweiz bis zum Jahr 2000 soll – je nach Höhe des Kapitals und dem Alter des Schweizer Bankkontos – mit 19 bis 34 Prozent besteuert werden. Schließlich soll mit dem Abkommen die Verpflichtung Deutschlands verbunden sein, dass deutsche Behörden auf den Kauf weiterer "Steuer-CDs" verzichten und bei laufenden Verfahren keine Amtshilfe mehr aus der Schweiz erhalten. Dem Abkommen müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Auf Initiative der grünen Bürgerschaftsfraktion wurde heute ein Antrag beschlossen, mit dem der Senat aufgefordert wird, dem Abkommen in der bisher bekannten Form im Bundesrat nicht zuzustimmen. Hermann Kuhn, grüner Finanzpolitiker, begründete den Antrag: "Dieses Abkommen sieht vor, dass die Inhaber von Schweizer Konten weiterhin und auf Dauer anonym bleiben. Sie müssen nicht angeben, woher ihr Geld denn stammt; sie werden nicht für ihre Steuerflucht zur Verantwortung gezogen; es gibt keine Kontrolle darüber, wer dann mit Hilfe der Schweizer Spezialisten in die nächste, vielleicht noch komfortablere Steueroase weiterzieht. Die Steuerflucht vieler Jahrzehnte – und da liegen mehr als 130 Milliarden Euro! – wäre mit einem Schlag legalisiert, die Täter freigesprochen, die weitere Strafverfolgung über sogenannte Steuer-CDs faktisch eingestellt."

Kuhn sah es als verständlich an, dass die Finanzminister der Länder auch prüfen, wie viel denn von dieser "Schwarzgeldzinssteuer" in ihren Kassen landen könnte, und hob dabei hervor: "Um so besser, finden wir, wenn sie dann aber wie Frau Bürgermeisterin Linnert gemeinsam mit Bürgermeister Böhrnsen über den Tag hinaus denken und daran erinnern, welcher Schaden durch ein solches Abkommen eintreten würde: Schaden für das Gefühl und das Ansehen von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit. Schaden für den Kampf gegen Steueroasen und Steuerflucht. Schaden für die Bemühungen der USA und der EU, insgesamt zu größerer Transparenz und grundsätzlichem Informationsaustausch zu kommen."

Hermann Kuhn warf auch die Frage der Gerechtigkeit auf und entgegnete auf das Zitat "Wir verteilen von Arm zu Reich" des Verfassungs- und Steuerrechtlers Paul Kirchhof: "Wir, meine Damen und Herren, wollen das ändern!"

 

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