Die Sitzungen im April 2011

Die Sitzungen im April 2011

 

Aus dem Landtag vom 07. April 2011

 

Das Wohl des Kindes steht absolut im Vordergrund!

„Drogen gehören nicht in den Kinderkörper! Wenn aus dem Verdacht Gewissheit wird, dass Kindern bewusst Drogen und Medikamente verabreicht wurden, dann müssen diese Kinder sofort raus aus der Familie. Das Wohl des Kindes steht absolut und unverrückbar im Vordergrund“, betonte Mustafa Öztürk, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Grünen, heute in der Debatte zum Kindeswohl.

Das Parlament hat mit den Stimmen von allen Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, einen Antrag verabschiedet, der die Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls maßgeblich weiterentwickeln wird. Damit soll gewährleistet werden, dass Kinder von substituierten und drogenabhängigen Eltern bestmöglich geschützt werden. Unerlässlich sind hierbei obligatorische Kontrollen und eine optimierte Zusammenarbeit von Ärzten und Sozialdiensten.

Im Gegensatz zu CDU und FDP haben die Grünen konkrete und weitreichende Maßnahmen vorgelegt, um die Sicherung des Kindeswohls in Zukunft noch umfassender zu garantieren. Beispielsweise muss geprüft werden, ob Haaranalysen die richtige Methode sind, um zu überprüfen, ob Eltern ihren Kindern Drogen verabreicht haben. Weiterhin sollen in Zukunft bei Schwangerschaft von Abhängigen und Substituierten verpflichtend Hebammen und Familienhebammen eingesetzt werden. Zusätzlich fordern die Grünen, dass die Praxis der Methadonvergabe in Zukunft kritischer betrachtet werden muss, damit bestehende Probleme aufgedeckt und behoben werden können.

 

Neues Spielhallengesetz verbessert Schutz vor Spielsucht

Das Suchtpotenzial von Spielautomaten ist im Vergleich zu dem anderer Glücksspiele überdurchschnittlich hoch. Mit Ausnahme der Gruppe der FDP hat die Bremische Bürgerschaft deshalb heute fraktionsübergreifend das Bremische Spielhallengesetz beschlossen. Dieses garantiert einerseits einen höheren Spielerschutz und verhindert zum anderen Riesenspielhallen. Spielhallenbetreiber sind in Zukunft dafür verantwortlich, der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen. Die Betriebe müssen nun eine Spielersperrliste führen. Ein Abgleich mit der Liste hat vor Spielbeginn zu erfolgen. Die Betreiber müssen zudem den Nachweis erbringen, dass ihre MitarbeiterInnen Spielsucht erkennen können. Mehrere baulich verbundene Spielhallen in einem Gebäude sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen waren insbesondere deshalb notwendig, da die Anzahl süchtiger und suchtgefährdeter SpielerInnen in den letzten Jahren massiv angestiegen ist.

Hermann Kuhn (Grüne) sagte dazu: „Wir haben auf diese Entwicklungen bereits mit der Verdopplung der Vergnügungssteuer reagiert. Wir machen heute einen weiteren Schritt mit dem Koalitionsentwurf eines Bremischen Spielhallengesetzes. Damit nutzen wir den schmalen Korridor, den uns die Föderalismusreform bietet, um den Spielerschutz zu verbessern.“ Die Kompetenz, die Regeln für das Spiel selbst zu regeln, liegt jedoch beim Bund. Dieser stehe nun unter Zugzwang, das Automatenspiel im Glücksspielstaatsvertrag zu berücksichtigen sowie striktere Kontrollen zu veranlassen. „Also, die Würfel sind gefallen – aber ich bin sicher: es war noch nicht das letzte Spiel“, so Kuhn.

Derweil haben die Ministerpräsidenten der Länder gestern eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages beschlossen. Die Änderungen sehen zum einen die Öffnung von Sportwetten für den privaten Markt durch Vergabe von Lizenzen an sieben Anbieter und zum anderen die Einführung von Casinospielen im Internet vor.

 

Situation behinderter Menschen nachhaltig verbessert

Anlässlich der Vorstellung des „Berichtes zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ durch den Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass dieser in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet habe.

„Wir haben ein furioses Tempo in der Behindertenpolitik, insbesondere in der Bildungspolitik bei der Einführung der Inklusion, vorgelegt. Der Landesbehindertenbeauftragte hat die Diskussion in vielen Bereichen mit den Behindertenverbänden zusammen vorangetrieben. Dafür danke ich ihm ausdrücklich im Namen meiner Fraktion! Wir werden dieses Tempo auch in der nächsten Legislaturperiode beibehalten. Ich hoffe, dass der fraktionsübergreifende Konsens auch weiterhin die gemeinsame Arbeit gegen die Diskriminierung und Barrieren und für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen bestimmt“, sagte Horst Frehe, behindertenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

Frehe lobte in diesem Rahmen die gute und wichtige Arbeit der Bürgerschaft für die Belange der Menschen mit Behinderung in Bremen: „Vier wichtige Gesetzesvorhaben haben die Situation behinderter Menschen nachhaltig verbessert.“ Das Schulgesetz habe die Inklusion behinderter SchülerInnen vorangetrieben und Förderschulen zum Auslaufmodell gemacht. Des Weiteren sei mit dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz der Verbraucherschutz der HeimbewohnerInnen gestärkt worden. Außerdem seien die Beteiligungsrechte des Behindertenbeauftragten mit dessen rechtlicher Verankerung im Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gestärkt worden. Letztlich seien mit der Ausweitung des Verbandsklagerechts auf die Barrierefreiheitsbestimmungen in der Bremischen Landesbauordnung die Chancen ihrer Durchsetzung durch die Verbände erhöht und die Barrierefreiheit von neuen Gaststätten verankert worden.

 

Neues Krankenhausgesetz stärkt Patientenrechte

Der Landtag hat heute das neue Krankenhausgesetz für Bremen und Bremerhaven mit umfangreichen Änderungen in 2. Lesung beschlossen. Es sieht insbesondere eine verbindliche Absicherung der Qualität in allen Häusern vor und zielt auf eine Stärkung der Patientenrechte ab. In jedem Krankenhaus soll es künftig mindestens einen Patientenfürsprecher geben, der als unabhängiger Dritter dafür sorgt, dass die Versorgung und Betreuung weiter verbessert und akute Probleme sofort gelöst werden.

Dazu die gesundheitspolitische Sprecherin Doris Hoch: „Es war richtig, sich Zeit zu lassen für dieses Gesetz, weil es viele Argumente dafür und dagegen gab. Das zeigen auch die umfangreichen Stellungnahmen, die uns zugegangen sind. In der Anhörung hatten die jeweiligen Institutionen die Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Damit haben wir uns intensiv auseinandergesetzt, wie in unserem 6-seitigen Änderungsantrag deutlich wird. Darin sind viele der Vorschläge berücksichtigt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz in der Qualitätssicherung der Behandlung einen großen Schritt nach vorn gemacht haben. Z.B. setzen wir in der Pflege und in der medizinischen Behandlung von speziellen Patientengruppen Standards, die so vorher nicht existiert haben. Ein weiteres wichtiges Anliegen war für uns, die Übergänge zwischen der stationären und ambulanten Versorgung besser zu gestalten. Besonders vor dem Hintergrund der verkürzten Verweildauer in den Krankenhäusern ist ein gut organisiertes Entlassungsmanagement wichtig, damit die Behandlungskette für die PatientInnen nicht unterbrochen wird.“

 

Niedrige Besoldungsgruppen profitieren sofort, hohe etwas später

Während Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen sofort von der vereinbarten Erhöhung im Zuge des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst profitieren, erhalten Beamte einer hohen Besoldungsgruppe mit einem Verdienst von mehr als 2700 Euro die Erhöhung um ein halbes Jahr verzögert. Das hat der Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossen. Denn angesichts der mehrstelligen Millionenbeträge, die dieser Abschluss kostet, kann das Haushaltsnotlageland schlichtweg nicht mehr bezahlen.

Der finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn betonte in seiner Rede die soziale Staffelung des Beschlusses: „Wir verschieben den Zeitpunkt in 2011 und 2012 in moderater und vertretbarer Form. Denn wir verschieben ihn sozial gestaffelt, so dass diejenigen, die mit weniger Gehalt auskommen müssen, auch schon die Einmalzahlung bekommen. Und diejenigen, die im oberen Drittel besser gestellt sind, mehr Einbußen haben werden.“ Zugleich zeigte er sich enttäuscht davon, dass die Gewerkschaften die soziale Staffelung ablehnen. „Meine lange Tätigkeit als Gewerkschafter war geprägt vom Kampf um die Anhebung gerade der unteren Lohngruppen. Es wäre bedauerlich, wenn das jetzt ganz verloren gegangen sein sollte. Die GEW spricht von Gesamteinbußen über beide Jahre für eine Person von 1800 Euro. Das ist der Fall bei Monatsgehältern von weit über 6000 Euro. Ich finde, so starke Schultern können tatsächlich mehr tragen“, betonte Kuhn.

 

Aus dem Landtag vom 06. April 2011

 

Bürgerschaft beschließt Schuldenbremse

Die Bremische Bürgerschaft hat heute mit den Stimmen von Rot-Grün den Senat aufgefordert, die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund zu unterzeichnen. Die Vereinbarung sichert Bremen bis 2019 jährliche Finanzhilfen in Höhe von 300 Mio. Euro zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits zu. Im Gegenzug sieht Bremen von seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ab und verpflichtet sich, jährlich 120 Mio. Euro einzusparen. Das ist für die Haushaltskonsolidierung unerlässlich. Denn das Grundgesetz schreibt vor, dass die Neuverschuldung bis 2020 jedes Jahr schrittweise bis auf null zurückgefahren werden muss.

„Das Grundgesetz gilt unmittelbar – auch in Bremen. Jeder Euro weniger Schulden bedeutet einen Schritt zugunsten von Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit. Der Weg wird eine große Herausforderung werden, voller Konflikte. Aber er ist richtig für die Selbstständigkeit Bremens und für die Fähigkeit unserer Städte, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu handeln“, erklärte der finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn in der Debatte. Selbstverständlich sei, „dass Bremen weiterhin dafür eintreten wird, dass die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen gesichert wird.“

Kuhn machte deutlich, dass eine Klage statt politischer Vereinbarung von finanzieller Hilfe und Eigenanstrengung absolut chancenlos ist - auch wenn die „älteren Herren von B+B“ das noch nicht verstanden haben und schon mal mit 800 Mio. Euro rechnen. „Das ist ja noch absurder als der berüchtigte Kanzlerbrief! Die Großmannssucht dieser Herren hat Bremen schon sehr viel Geld gekostet, als sie noch politisch Einfluss hatten“, betonte der Finanzexperte der Grünen. Er knöpfte sich auch CDU und FDP vor, die gegen den Haushalt vor dem Staatsgerichtshof klagen. Und lieber auf ein Eilverfahren verzichtet haben, um nicht noch vor der Wahl blamiert zu werden. Denn dass der Etat des Haushaltsnotlagelandes Bremen aus dem Gleichgewicht ist, haben Bund und Länder anerkannt. Und so ist es auch in der Einigung verankert, die nun im Grundgesetz steht. „Ernsthaft ist die Klage von CDU und FDP nicht. Sie wollen nur ein wenig Wind machen vor der Wahl“, so Kuhn.

 

Atomreaktoren abschalten- Energiewende jetzt!

Angesichts der Katastrophe in Japan muss der endgültige Ausstieg aus der hochriskanten Atomkraft schnellstmöglich erfolgen. Das ist eine zentrale Forderung eines Dringlichkeitsantrages, den das Parlament heute mit den Stimmen von Grünen und SPD beschlossen hat. Dazu Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner: „Wir müssen aus diesem Vorfall Konsequenzen ziehen. Die Gefahr, die von Atomkraftwerken ausgeht, ist nicht kalkulierbar- auch in Deutschland nicht! Wir werden die Stimmung gegen Atomenergie, die momentan in Deutschland in allen Parteien herrscht, nutzen und die CDU auf Bundesebene festnageln- für ein endgültiges Abschalten der AKWs. In den Medien werden derzeit Gerüchte verbreitet, dass Deutschland Strom aus dem Ausland importieren muss. Das ist schlichtweg falsch! Das Gegenteil ist der Fall, wir werden weiterhin in der Lage sein, Strom zu exportieren. Jetzt geht es darum, die Regenerativen Energien und die Stromnetze auszubauen.“

Maike Schaefer, energiepolitische Sprecherin der Grünen, ergänzte: „Gerade wir in Bremen, die von sechs Atomkraftwerken im norddeutschen Raum umgeben sind, haben alle ein starkes Interesse daran, dass wir nicht länger dieser potenziellen Gefahr ausgesetzt sind. Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken, noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit CO2-Abscheidung und -speicherung sind notwendig. Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reicht als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus. Der Atomausstieg ist machbar und bezahlbar. Wir fordern, dass die sieben ältesten AKWs und Krümmel dauerhaft und endgültig vom Netz genommen werden. Bei den restlichen AKWs muss eine strenge Sicherheitsüberprüfung unternommen werden. Wir lehnen die Laufzeitverlängerung ab und verlangen, dass diese zurückgenommen wird. Außerdem muss endlich eine ergebnisoffene Endlagersuche beginnen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Nutzung der Potenziale von Energieeinsparung und Energieeffizienz müssen auch vor Ort konsequent und noch energi¬scher vorangetrieben werden. Unser Ziel ist es, schnellstmöglich aus der Atomenergie auszusteigen!“

 

Bremische Häfen für Kernbrennstoffe sperren!

Zum Betreiben von Atomkraftwerken ist radioaktives Material- also Kernbrennstoffe- notwendig. Der Transport dieser Kernbrennstoffe ist genauso risikobehaftet wie AKWs an sich. Sowohl der Transport in die AKWs, als auch von und zu den Wiederaufbereitungsanlagen erfolgt per Bahn, LKW oder auch per Schiff. Die Antworten des Senates auf Kleine Anfragen zum Thema Atomtransporte machen deutlich, dass mehrmals wöchentlich Atomtransporte durch Bremen rollen. Dass diese Transporte nicht zwangsläufig den hohen Sicherheitsansprüchen genügen, zeigte sich besonders deutlich, als letztes Jahr im März auf der A1 ein mit radioaktivem Uranhexafluorid beladener LKW gestoppt wurde, der an tragenden Teilen stark verrostet war.

„Unser Ziel ist es, die Gefahren dieser Atomtransporte für die Bevölkerung im Land Bremen, aber auch für die Mitarbeiter der Hafen- und Umschlagsbetriebe abzuwehren. Alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um Transporte von Kernbrennstoffen und deren Abfallstoffe durch Bremens Häfen und an Land zu verhindern“, betonte die energiepolitische Sprecherin Maike Schaefer in der Debatte um Atomtransporte.

Derzeit prüft eine Senatsarbeitsgruppe die Möglichkeiten, die Bremen zur Verhinderung von Atomtransporten zur Verfügung stehen. Sobald die Rechtsgutachten ausgewertet sind, soll eine Entscheidung erfolgen.

 

Aus der Stadtbürgerschaft vom 05. April 2011

 

Umbau Brill-Kreuzung - menschenfreundliche Stadtgestaltung

Das Parlament hat den Senat aufgefordert, Vorschläge für eine Neugestaltung der Brill-Kreuzung und deren Finanzierung zu machen. Der Bausenator hat ein Ergebnis mit mehreren Varianten vorgestellt, eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die CDU wollte indes schon per Antrag eine Verengung der Bürgermeister-Schmidt-Straße ausschließen – obwohl selbst ihr ehemaliger Bausenator Eckhoff das jüngst öffentlich befürwortet hat. Damit ist sie in der Stadtbürgerschaft gescheitert. In der Debatte erklärte Karin Krusche, baupolitische Sprecherin der Grünen: „Es geht hierbei nicht nur um die Umgestaltung der Brill Kreuzung, sondern um ein neues Gesamtkonzept für eine starke Innenstadt. Es geht uns darum, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, die bestehende Barriere zwischen Innenstadt und dem Stephanie-Viertel zu überwinden und die Fußgänger und Radfahrer gefahrenlos über die Kreuzung zu leiten. Wir wollen die Vorschläge breit mit dem Beirat, der City Initiative und der Standortgemeinschaft des Stephanie-Viertels diskutieren. Eine Einengung von Fahrspuren ist möglich, ohne dass es zu massiven Einschränkungen des Autoverkehrs kommt. Dieses Innenstadtkonzept bezieht die angerenzenden Stadtteile mit ein und sieht beispielsweise eine Umgestaltung des Domshofs vor. Wir Grünen sind für ein Konzept, das die Aufenthaltsqualität für alle BesucherInnen der Innenstadt erhöht- egal, ob sie zu Fuß, mit dem Rad, mit dem ÖPNV oder mit dem Auto kommen.“

 

Walle braucht Naherholung - Bebauungsplan ändern!

Die Bremer Stadtbürgerschaft hat heute über die am Waller Feldmarksee geplante Steinbrecheranlage debattiert. Im Vorfeld hatte sich der Waller Beirat gegen die Schredderanlage ausgesprochen. Damit das Naherholungsgebiet nicht beeinträchtigt wird, muss der fast 40 Jahre alte Bebauungsplan aktualisiert werden. Das sieht ein beschlossener Antrag von Rot-Grün vor. Dabei soll den schutzwürdigen Belangen der Waller Rechnung getragen werden. Die umweltpolitische Sprecherin Karin Mathes dazu: „Wir wollen keine Steinbrecheranlage in der Nähe des Naherholungsgebiet ‚Waller Feldmarksee‘. Der Bebauungsplan muss geändert werden. Ziel ist unter anderem Mehrbelastungen durch die Neuansiedelung von Betrieben der Abfall- und Entsorgungswirtschaft für das Naherholungsgebiet auszuschließen. Aber –und das muss auch gesagt werden: Die abfallwirtschaftlichen Synergien müssen am Standort der Blocklanddeponie erhalten bleiben. Alles andere wäre ökologisch und ökonomisch kontraproduktiv! Der Schutz der BürgerInnen liegt uns Grünen sehr am Herzen und wir wollen die Qualität des Naherholungsgebiets ‚Waller Feldmarksee‘ erhalten.“

 

Sanierung öffentlicher Gebäude effektiv fortsetzen

In der Debatte über den Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden hat der finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn keinen Zweifel daran gelassen, dass die kontinuierliche Sanierung des Bestandes fortgesetzt wird. „Viele Landesregierungen müssen einen Sanierungsstau vor sich herschieben, da dieser nur sehr schwer und langsam abzubauen ist. Dieser Stau ist eine Folge der ‚Bausünden ‘der 50er und vor allem 60er und 70er Jahre. Zum einen wegen der mangelhaften Bausubstanzen und zum anderen wegen der Notwendigkeit höchst umfangreicher und teurer Asbest- und PCB-Sanierungen, die mittlerweile abgeschlossen sind. Momentan nehmen wir die Erneuerung des AB-Trakts der Hochschule Bremen in Angriff. Wir wollen und müssen diesen Kurs auch unter Konsolidierungsbedingungen fortsetzen. Ich bin sicher, dass Bremen sich dieser Herausforderung und Chance in den kommenden Jahren stellen wird. Denn wir wollen unser Vermögen erhalten, das Klima schonen – aber auch unsere Kassen“, so Kuhn.

 

Die Sitzungen im Februar 2011

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