Verkehr

Die Rückkehr der Zebrastreifen 2.0

Zebrastreifen in Bremerhaven

Zebrastreifen in Bremerhaven

Die jüngste Novellierung des Straßenverkehrsrechts ist maßgeblich auf das langjährige politische Drängen der Grünen zurückzuführen. Ziel dieser Reform war es, den Schutz von Fußgänger*innen zu stärken, Kommunen mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen und sichere, niedrigschwellige Querungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum wieder zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch die erneute Auseinandersetzung mit Zebrastreifen besondere Bedeutung.

Artenschutz für die Zebras

Zebrastreifen sind in Deutschland rar. Auch in Bremen und Bremerhaven sind nicht eben viele davon zu finden. Jahrzehntelang wurden sie in unseren Städten abgefräst, da ihnen eine angeblich trügerische Sicherheit zugeschrieben wurde. Diese Annahme ließ sich jedoch durch Unfallstatistiken nicht belegen. Bei entsprechender Gestaltung sind sie ebenso sicher wie Fußgängerampeln – und daneben auch preiswerter. Sie sorgen für weniger Beeinträchtigungen des rollenden Verkehrs, weil nur bei tatsächlichem Querungsbedarf angehalten werden muss. Die Grünen-Fraktion hat deshalb im Jahre 2012 ein Positionspapier unter dem Titel „Die Rückkehr der Zebrastreifen“ veröffentlicht. Die Stadtbürgerschaft hat einen entsprechenden Beschluss zur „Rückkehr der Zebrastreifen“ einstimmig beschlossen.

Kurze Blüte der Zebrastreifen

Darauf folgte eine kurzzeitige Renaissance der Zebrastreifen. In Bremen wurde beispielsweise 2014 der große Zebrastreifen am Nordausgang der Bürgerweide eingeweiht, der sich seither sehr bewährt hat. Dieser war sogar merklich breiter als die Regelbreite von vier Metern und wurde nur vom Zebrastreifen vor dem Bremerhavener Hauptbahnhof übertroffen. Zudem wurden zwei seit langem gewünschte Zebrastreifen an der Grundschule Oberneuland eingerichtet, die sich ebenfalls bewährt haben. Viele weitere Vorschläge aus den Stadtteilen jedoch abgelehnt. Diese Ablehnungen konnten formal begründet werden: Die nach der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 9) geforderte außergewöhnliche Gefährdungslage ließ sich nicht immer nachweisen. Hinzu kommt die Tabelle in der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ), die unter anderem Mindest- und Maximalmengen für den Fuß- und Kfz-Verkehr festlegte. Dies führte gelegentlich dazu, dass Zebrastreifen nicht angelegt wurden, weil es zu viel Fußverkehr gab. Stattdessen wurden in einem Querungshilfen-Programm in Bremen vorrangig Mittelinseln gebaut.

Deutlich geringere gesetzliche Hürden für die Einrichtung von Zebrastreifen

Die jüngsten Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (StVG), an der Straßenverkehrsordnung sowie an deren Verwaltungsvorschrift ermöglichen inzwischen deutlich mehr Zebrastreifen auf unseren Straßen. Das Straßenverkehrsgesetz priorisiert Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Flüssigkeit des Verkehrs. Dazu zählen laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich auch angemessene Flächen für den Fußverkehr, wie Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Zebrastreifen. In der neuen StVO sind Zebrastreifen ausdrücklich von der einschränkenden Vorgabe des § 45 Abs. 9 zur „außergewöhnlichen Gefährdungslage“ ausgenommen. Wesentlich für die Vereinfachung der Einrichtung von Zebrastreifen ist die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Die bisherigen Vorgaben der „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ wurden entschärft und als „rechtlich unverbindliche Empfehlungen“ eingestuft. Zudem stellt die Verwaltungsvorschrift zu § 1: „Oberstes Ziel ist die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die Vision Zero (keine Verkehrstoten und schwer verletzten Verkehrsopfer) Grundlage aller verkehrlicher Maßnahmen.“ Ergänzend heißt es in der Verwaltungsvorschrift (zu § 25 Abs. 3 StVO): „Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei.“

Ein weiterer Effekt der Novelle der Straßenverkehrsordnung ist die Möglichkeit, Zebrastreifen auch über Radverkehrsanlagen anzuordnen. Hamburg hat von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Zudem wurde die Anordnung von Temporeduzierungen, etwa auf Tempo 30 im Bereich von Zebrastreifen, erleichtert. Gleiches gilt für die Anordnung erweiterter Halteverbote zur Verbesserung der Sichtbeziehungen über den bisherigen 5-Meter-Bereich hinaus.

Wir vermehren die Zebras

Trotz dieser deutlich verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen sind bislang keine Ansätze erkennbar, um in Bremen und Bremerhaven wieder mehr Zebrastreifen einzurichten. Offenbar ist es notwendig, erneut für deren hohe Sicherheit, die vergleichsweise geringen Kosten und den geringeren Eingriff in die Flüssigkeit des Verkehrs bei den Verkehrsplaner*innen zu werben.

Wir fordern:

  1. die Möglichkeiten der neuen Straßenverkehrsordnung für die Einrichtung weiterer Zebrastreifen in Bremen aktiv zu nutzen und hierzu auch Gespräche mit Bremerhaven zu führen.
  2. die Beiräte gezielt über die neuen Möglichkeiten der Anordnung von Zebrastreifen zu informieren, damit diese mit Hilfe der Stadtteilbudgets zusätzliche Zebrastreifen schaffen können.
  3. das bestehende Querungshilfen-Programm stärker auf die Umsetzung von Zebrastreifen auszurichten und dabei zu prüfen, wie vorhandene Mittelinseln durch Zebrastreifen sicherer gestaltet werden können.
  4. im Einzelfall auch den Ersatz bestehender Ampelanlagen durch Zebrastreifen zu ermöglichen.
  5. die Anwendung von Zebrastreifen auf Radverkehrsanlagen zu prüfen, insbesondere den möglichen Ersatz von Ampelanlagen auf der Radpremiumroute am Osterdeich durch Zebrastreifen.
  6. begleitende sicherheitssteigernde Maßnahmen wie Tempo 30 und erweiterte Halteverbote vor Zebrastreifen zu bewerten und umzusetzen.