Klimaschutz und Energiewende

Bremer Klimaziele in Gefahr – Bremen muss eigene Möglichkeiten mit Sofortprogramm ausschöpfen!

Bremens Klimaziele für das Jahr 2030 sind voraussichtlich nicht mehr erreichbar. Auch das langfristige Ziel Klimaneutralität 2038 wird mit den bisherigen Anstrengungen nicht erreichbar sein. Das hat verschiedene Gründe:

  • Schuld hat maßgeblich die Bundesregierung, die Klimaschutz in jeder Hinsicht sabotiert. Frau Reiche würgt Energie- und Wärmewende ab, streicht Solarförderung und schickt Mieter*innen in die Kostenfalle. Klimaschutzmittel werden für fossile Energie zweckentfremdet, die Frist für einen Klimasozialplan versäumt, auf europäischer Ebene wurden das Verbrenner-Aus verschoben und Klimaziele verwässert.
  • Verantwortlich ist auch die Entscheidung des Stahlkonzerns ArcelorMittal, trotz hoher Förderung auch aus Bremen und bestmöglicher Begleitung durch die Behörden zunächst nicht in die Transformation des Bremer Stahlwerks zu investieren.
  • Aber auch Bremen und Bremerhaven haben in den vier Jahren seit Beschluss des Abschlussberichts der Klima-Enquetekommission den ehrgeizigen Fahrplan nicht überall einhalten können. Zwar sind mit Maßnahmen wie Kohleausstieg und Solargesetz wichtige Meilensteine erreicht, aber an anderer Stelle fehlt es noch an Beschlüssen oder Umsetzung. Viele Maßnahmen wurden ausgebremst, weil die ambitionierten Finanzierungsbeschlüsse für Klimaschutzinvestitionen („Fastlanes“) korrigiert werden mussten.

Klimaziele an der Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten messen

Auch wenn eine Zielverfehlung droht, bleiben die Bremer Klimaziele richtig. Sie wurden in der Klima-Enquetekommission fraktionsübergreifend und gemeinsam mit den Wissenschaftler*innen festgelegt: Sie entsprechen dem, was bei Umsetzung der Maßnahmen der Klimaschutzstrategie der Enquetekommission erreichbar ist. Zugleich kann mit diesen Zielsetzungen das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen ermittelte CO2-Budget für einen angemessenen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen gerade noch eingehalten werden. Von einem klimagerechten Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel sind allerdings auch diese Ziele bereits deutlich entfernt, sie lassen also keinen weiteren Spielraum für mehr Treibhausgasemissionen.

Grundsätzlich gilt: Klimaziele von Ländern oder Kommunen können nie aus eigener Kraft erreicht werden. Selbst, wenn sie dem nationalen Ziel der Klimaneutralität 2045 entsprechen, würde niemand garantieren, dass die Bundesregierung ihre Aufgaben macht. Das macht lokale Klimaziele nicht überflüssig, im Gegenteil, Länder und Kommunen brauchen Maßstab und Orientierung für die Klimapolitik, um daran Maßnahmen und Strategien auszurichten und Dritten gegenüber verlässlich zu sein. Die in der Enquetekommission im Wissen um dieses Dilemma festgelegten Ziele für das Land Bremen bleiben daher als Maßstab richtig, weil sie die geteilte Ambition aller beteiligten Fraktionen und Sachverständigen wiedergeben.

Wenn Länder und Kommunen ihre Klimaziele nur zum Teil in eigener Hand haben, muss sich ihre Klimapolitik daran messen lassen, inwiefern sie ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpfen und damit „ihre Hausaufgaben machen“. Die Rollen sind dabei unterschiedlich verteilt:

  • Bund und EU sind vor allem für Rahmenbedingungen verantwortlich, etwa der gesetzliche Rahmen der Wärmewende oder die CO2-Bepreisung. Sie beeinflussen damit maßgeblich z. B. den Kohleausstieg, die Transformation der Industrie oder die Antriebswende im Verkehrssektor.
  • Länder und Kommunen tragen dagegen vor allem die Verantwortung für die konkrete Umsetzung von Mobilitätswende und Wärmewende, für die Gemeinschaftsverpflegung und die öffentlichen Gebäude, für die Ausweisung von Flächen für Erneuerbare Energien und für natürlichen Klimaschutz.

Ländern und Kommunen sind dabei auch finanzielle Grenzen gesetzt, weil sie im Gegensatz zum Bund kaum Möglichkeiten haben, ihre Finanzlage zu verbessern. Gerade angesichts der dramatischen Haushaltslage in den Kommunen gehört eine stärkere Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu den wesentlichen Verantwortlichkeiten des Bundes.

Die Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten zum Klimaschutz sollte als Maßstab auch im Bremischen Klimaschutzgesetz verankert werden, um die richtigen Bremer Klimaziele auch bei drohender Zielverfehlung als wichtige Orientierung einzuordnen. In diesem Zusammenhang sollten auch sektorspezifische Unterziele festgelegt werden, die weitgehend oder vollständig von Land und Kommunen beeinflusst werden können, etwa der Modal Split im Verkehrssektor, der Anteil tierischer Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung oder Flächen für die Windenergie.

Klima-Sofortprogramm für Bremen und Bremerhaven

Bremen und Bremerhaven schöpfen die eigenen Möglichkeiten für Klimaschutz im Land und den Kommunen bislang nicht aus. Teilweise fehlt es an den nötigen Beschlüssen oder verschlankten Verfahren, teilweise brauchen Maßnahmen des Aktionsplans mehr Ressourcen, stärkere Priorisierung und Verbindlichkeit für eine schnelle Umsetzung. Es gilt daher, Beschlüsse zu korrigieren, Projekte zu priorisieren und Personal umzusteuern.

In vielen Bereichen enthält der Klimaaktionsplan des Senats bereits die richtigen Maßnahmen – es fehlt „nur“ das Geld. Wichtigster Baustein eines Klima-Sofortprogramms muss daher ein Finanzierungskonzept sein:

  • Investitionen, ob in sanierte Schul- und Hochschulgebäude oder soziale Einrichtungen, Elektrobusse, Fahrradbrücken, Frischeküchen, vernässte Moore, neue Bushaltestellen oder neue Straßenbäume, können und müssen über den Bremer Anteil am Sondervermögen des Bundes sowie über die eigene Bremer Verschuldungsmöglichkeit realisiert werden. So kann in den nächsten Jahren über eine Milliarde Euro für den Klimaschutz mobilisiert werden. Zusätzlich bieten finanzielle Transaktionen die Möglichkeit, bei bestehenden oder neuen Beteiligungen zu investieren, sei es in den Wärmenetzausbau in neu zu gründenden Wärmegesellschaften oder in Betriebshöfe bei der BSAG. Für eine soziale Förderung von energetischer Sanierung und Heizungstausch müssen Kreditprogramme abgesichert werden.
  • Konsumtive Bedarfe für mehr aufsuchende Beratung zur Wärmewende, Umsetzung der Ernährungsstrategie, intensivierte Grünpflege, Klimabildung und andere Maßnahmen können nur durch Um-Priorisierung aufgelöst werden. Im gerade aufgestellten Doppelhaushalt 26/27 wäre eine Globale Minderausgabe denkbar, um die nötigen Mittel verträglich zu generieren.
  • Eine Ausnahme bildet der Verkehrsbereich, in dem konsumtive Mehrbedarfe, vor allem für den Ausbau des Busnetzes gemäß dem Stadt-regionalen Verkehrskonzept und dem Verkehrsentwicklungsplan, durch Mehreinnahmen gelöst werden können. Wichtigste Säule ist dafür die Parkraumbewirtschaftung, denkbar sind aber auch andere Modelle wie eine Nahverkehrsabgabe.
  • Personalbedarfe entstehen vor allem bei der Umsetzung von Wärme- und Mobilitätswende in der Kommune. Weil die Senatskommission Personal für 2027 das kommunale Budget nicht ausgeschöpft hat, gibt es noch Potenzial zur Nachsteuerung in kritischen Bereichen wie beispielsweise der Koordination von Baustellen im Zuge der Wärmeplanung. Auch der Nachwuchskräftepool beim Senator für Finanzen bietet flexible und kurzfristige Möglichkeiten für neue Prioritätensetzungen zugunsten des Klimaschutzes.

Diese Finanzierungswege sind nicht nur eine Chance für den Klimaschutz, sondern auch für ein lebenswerteres Bremen, in dem es einfach ist, sich ohne Auto in der Stadt zu bewegen, in dem es mehr Grün in der Stadt gibt – und in der Mensa –, in dem das gut gedämmte Schulgebäude auch neue Toiletten bekommen hat, und in dem Bürger*innen klimafreundlich und bezahlbar heizen können.

Aber auch jenseits von Finanzierungsfragen gibt es Möglichkeiten, inhaltlich nachzusteuern. Grundlage bieten dafür:

  • die Stellungnahme des Bremer Klima-Sachverständigenrats zum Monitoringbericht des Senats, in der für alle Sektoren Hinweise zu Korrekturen enthalten sind,
  • das Gutachten „Wirkungsanalyse“, das das ifeu-Institut im Auftrag des Senats erstellt hat, mit den konkreten Vorschlägen für Verbesserungen des Aktionsplans und mit dem dahinterstehenden Muster-Maßnahmenkatalog für Kommunen,
  • der Abschlussbericht der Klimaschutz-Enquetekommission, der wirksame Maßnahmen enthält, die im derzeitigen Klima-Aktionsplan des Senats insbesondere im Verkehrsbereich fehlen.

Bremen könnte also beispielsweise Personal im Amt für Straßen und Verkehr zugunsten des Radverkehrs umsteuern, mehr mobile Blitzer einsetzen, in ausgewählten Straßen Zufahrtsbeschränkungen für den Autoverkehr einsetzen, dienstliche Flugreisen auch bei längerer Strecke nicht Business Class finanzieren, Fahrzeugflotten stärker auf Elektromobilität umstellen, klimafreundliche Neubaustandards nach dänischem Vorbild auf graue Energie fokussieren, die BREBAU beim Klimaschutz von der GEWOBA lernen lassen, das sogenannte „Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Regelungslücken zum Schutz vor fossilen Kostenfallen überprüfen usw. usf.

Und schließlich brauchen etliche Maßnahmen des Klima-Aktionsplans „einfach nur“ eine höhere Priorität im jeweiligen Ressort. Viele Schritte wie die Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung auf mehr pflanzliche Lebensmittel sind richtig verabredet und kosten gar nicht mehr Geld, sie werden nur noch nicht energisch genug vorangetrieben. Auch in der Ausweisung von neuen Standorten für die Windenergie, auch in Gewerbegebieten, für das Heben von Wohnraumpotenzialen im Bestand, für Umbauten statt Abriss gibt es in Bremen noch bisher ungenutzte Potentiale. Ein Sofortprogramm ist daher auch eine Chance, mit neuer Energie und klarem Fokus die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen der Klimaschutzstrategie des Landes voranzutreiben.