Die Sitzungen im März 2009

Die Sitzungen im März 2009

Aus dem Landtag vom 19.3.2009

FDP lässt Bildungskonsens platzen

Hatte die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag appelliert, die Parteien zur Unterzeichnung des Bildungskonsenses zu drängen, griff die FDP der Debatte vor: In einem offenen Brief erklärte der FDP-Landesvorstand, den Konsens nicht mehr unterschreiben zu wollen.

Hintergrund waren – nach der Vereinbarung der Parteien im vergangenen Dezember, die über zehn Jahre Ruhe in die Bildungslandschaft bringen sollte – Äußerungen seitens der FDP und auch der CDU, die an der Ernsthaftigkeit des Kompromisses zweifeln ließen. Die für den 11. März 2009 anberaumte Unterzeichnung der Bildungsvereinbarung wurde vom grünen Landesvorstand ausgesetzt, nachdem die FDP mitteilte, den Termin nicht wahrnehmen zu können – oder zu wollen.

Björn Fecker, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der Fraktion, hob in der Debatte hervor: "Dieser Konsens ist durchaus etwas Einmaliges, denn wann sind Regierungsparteien schon einmal bereit, auf die Opposition zuzugehen und ihr eine entsprechende Mitsprache einzuräumen, obwohl dies von den klaren Mehrheitsverhältnissen nicht notwendig gewesen wäre. SPD und Grüne haben allein schon mit dem Angebot, aber auch den anschließenden Verhandlungen klargemacht, dass sie bereit sind, im Sinne einer besseren Bildung für die Schülerinnen und Schüler zu wirken." Er betonte weiterhin: "Wir stehen zu den erzielten Ergebnissen, aber wir verlangen von allen beteiligten Parteien, dass sie sich an die Absprachen halten. Wir haben eine für Bremen historische Chance, einen Flickenteppich, zu dem alle bisher in der Regierung verantwortlichen Parteien ihr Scherflein beigetragen haben, zu einer soliden und verlässlichen Grundlage für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte werden zu lassen. Ich hoffe, dass uns dieses Ziel auch weiterhin eint."

Der grüne Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner sah durch die Debatte Missverständnisse hinsichtlich der CDU ausgeräumt und sah die Möglichkeit, dass sich die Gremien der Parteien für die Zeit nach Ostern auf den Konsens verständigen können.

 

Gesetz zur Änderung des Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenrechts beschlossen

Ein eher trauriges Thema vielleicht, aber dennoch freute sich Karin Mathes, umweltpolitische Sprecherin, dass diese Gesetzesnovelle endlich verabschiedet wurde: "Für nicht wenige Bürgerinnen und Bürger kommt sie ihren Bedürfnissen entgegen, darum geht es schließlich." Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen drei Punkte:

Erstens können Muslime ihre Verstorbenen künftig prinzipiell in Leichentüchern bestatten lassen, wie von ihrer Tradition vorgeschrieben. Der Anteil von Muslimen an der Bremer Bevölkerung ist hoch, sie müssen eine Bestattungsmöglichkeit haben, die die Besonderheiten ihrer Religion berücksichtigt.

Zweitens können auf den Bremer Friedhöfen jetzt Baumfelder angelegt werden, unter denen Beisetzung möglich wird. Das ist eine von Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Alternative zu traditionellen Gräbern und an sogenannte Friedwälder angelehnt.

Drittens sieht die Gesetzesnovelle vor, dass Särge aus Pappe, sogenannte Öko-Särge, erlaubt werden.

 

Versalzung der Weser nicht zulassen

Die Ankündigung, dass die Firma K+S GmbH (Kali & Salz) 700.000 Kubikmeter salzhaltige Abwässer jährlich in die Werra einleiten wollte, war im Oktober 2007 Anlass für einen einstimmig gefassten Bürgerschaftsbeschluss. Wichtigste und immer noch aktuelle Punkte in dem Antrag waren, dass der Senat die Flussgebietsgemeinschaft auffordern solle, sich gegen die geplante Einleitung von Salzlauge im Landkreis Fulda nahe Phillipsthal-Hattorf durch eine 63 km lange Pipeline auszusprechen, sich für die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für eine Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Weser einzusetzen und für die Absenkung des Grenzwerts einzutreten. "Es geht nicht an, dass eine Firma die Ökologie riesiger Flussgemeinschaften gefährdet, die Flora und Fauna in diesen Ökosystem Fluss gefährdet, gegen die Interessen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie agiert, die Trinkwassergewinnung gefährdet, technische Anlagen gefährdet und damit dem Steuerzahler von den Anrainerkommunen und Ländern auf der Tasche liegt", empörte sich Maike Schaefer, als Verkehrspolitikerin für die Weser zuständig.

"Wir stehen heute vor der Situation, dass ein Staatsvertrag – ein sogenanntes Maßnahmenpaket – zwischen den Ländern Hessen und Thürigen sowie der K+S unterschrieben werden soll", begründet Maike Schaefer ihre neue Initiative. Bis zum Jahr 2015 soll K+S die Menge der Salzabwässer auf 7 Millionen Kubikmeter pro Jahr halbieren. Klingt erst mal gut, ist es aber nicht, weil keine Laugenabwässer mehr in den Untergrund wie bisher verpresst werden dürfen. Stattdessen soll der Rest in einer Übergangszeit in die Werra eingeleitet werden. Alles bleibt beim Alten bzw. wird noch schlimmer. Neue Grenzwerte würden erst in einem Genehmigungsverfahren festgelegt werden. "Dieser Vertrag wäre ein Persilschein für die weitere Versalzung der Werra und damit auch der Weser und das, meine Damen und Herren, müssen wir verhindern!"

Der heute beschlossene Antrag sieht unter anderem vor, auf die Landtage in Hessen und Thüringen zuzugehen, dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen und keine weiteren Beschlüsse die Weser betreffend ohne alle anliegenden Bundesländer zu fassen.

 

Hochseefischerei ökologisch und ökonomisch verantwortlich gestalten

Im Nordost-Atlantik befinden sich 40 der 60 wichtigsten kommerziellen Fischbestände außerhalb sicherer biologischer Grenzen. In Nord- und Ostsee sind es sogar drei Viertel. Viele der für die deutsche Meeresfischerei wichtigen Fischbestände – darunter Kabeljau, Schellfisch und Scholle in der Nordsee, Dorsch in der Ostsee, Rotbarsch und Seehecht im Nord-Atlantik – befinden sich außerhalb sicherer biologischer Grenzen, d. h. sie sind stark überfischt. Die Überfischung hat bereits jetzt schon konkrete wirtschaftliche Einbußen zur Folge. In Neufundland z. B. sind nach dem völligen Zusammenbruch der Kabeljaubestände, die sich bis heute nicht erholt haben, seit Anfang der 90 Jahre 30.000 Fischer arbeitslos geworden.

Zu den Hauptursachen der Überfischung gehört, dass nicht die tatsächlichen Fänge, sondern nur die Anlandungen in den Häfen registriert und gegen die Quoten aufgerechnet werden. In der Nordsee werden jährlich etwa 1 Mio. Tonnen Konsumfisch und 1,2, Mio. Tonnen Industriefische angelandet. Außerdem werden 550.000 Tonnen Meerestiere als Beifang gefangen und überwiegend tot zurück ins Meer gekippt. Dies sind vor allem Jungfische kommerzieller Arten, aber auch Meeressäuger, Seevögel, Haie und Rochen. Sie werden zum größten Teil legal ins Meer zurückgeworfen – also als Discard behandelt. Neunzig Prozent der Fische überleben diesen Rückwurf nicht.

"Das ist die wohl ökologisch und ökonomisch verwerflichste Praxis, die Beifang- oder Discard-Regelung, wie sie von der EU in der Gemeinsamen Fischereipolitik gebilligt und leider auch befördert wird. Diese gehört sofort gestoppt!" fordert Frank Willmann, fischereipolitischer Sprecher. "Und die EU kann sich nicht einigen! Das Schlimmste ist, es sieht derzeit aus, als hätte sie aufgegeben."

Ein Rückwurfverbot zieht ein verändertes System von Fangquoten nach sich. Null-Quoten wären dann nicht mehr angebracht. In Verbindung mit einem Discard-Verbot benötigt man zunächst erst einmal Gesamtquoten. Neben dem Rückwurfverbot brauchen wir Verbesserungen bei den technischen Maßnahmen. Dazu gehören größere Maschenweiten der Netze und so genannte Fluchtfenster. Baumkuren und Schleppnetze fischen wenig selektiv und beeinträchtigen die Oberfläche des Meeresbodens in erheblicher Weise.

"Pilotprojekte aus hohem Eigeninteresse der Fischwirtschaft, wie sie die auch Deutsche See unterstützt, sind ein Beitrag zur Nachhaltigkeit eines unserer wichtigsten Nahrungsmittel, dem Fisch. Unterstützen Sie unseren Antrag, damit die gescheiterte Fischereipolitik der EU möglichst schnell einen neuen Anlauf nimmt. Ein Warten bis 2012 könnte fatale Folgen für die Meere haben", so Willmann abschließend.

 

Reform der Jobcenter darf nicht scheitern

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20. Dezember 2007 die jetzige Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften aus Kommune und Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt, deren Aufgaben in Bremen die BAgIS und die Arge Jobcenter Bremerhaven wahrnehmen. Verfassungswidrig wegen der Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern und weil gegen den Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verstoßen wird. Bis zum Jahr 2010 wurde Bund und Ländern Zeit gegeben, diesen Umstand zu ändern.

"In der Sache war dieses Urteil eine Katastrophe", beschied dies Silvia Schön, arbeitsmarktpolitische Sprecherin. "Wir wollten diese Regelung deshalb, damit die Leistungsempfängerinnen und -empfänger Hilfen aus einer Hand erhalten sollten, einen Leistungsbescheid erhalten und nicht zu verschiedenen Ämtern laufen müssen. Ein einheitliches Leistungsrecht darf keinen Unterschied machen, wo die Arbeitslosen wohnen. Und es darf keinen Unterschied zwischen reichen und armen Kommunen geben."

In der Zwischenzeit hatten sich die Arbeits- und SozialministerInnen aller 16 Bundesländer mit dem Bundesarbeitsminister auf eine verfassungsrechtliche Absicherung der Mischverwaltung "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) verständigt. Nun hat die Bundestagsfraktion diese Reform scheitern lassen.

"Damit hat sie genau das Gegenteil von dem erreicht, was Arbeitslose jetzt brauchen: Die Arbeitsagenturen beschäftigen sich mit sich selber, weil die Jobcenter in getrennte Aufgabenwahrnehmung auseinandergepflückt werden müssen", so Schön weiter. Der heute beschlossene Antrag fordert die Bundestagsfraktionen auf, noch in dieser Wahlperiode dem Vorschlag für die Verfassungsänderung zuzustimmen und fordert vom Senat, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes und einzelgesetzlicher Regelungen zu ergreifen.

Silvia Schön begrüßte es außerordentlich, dass auch die Bremer CDU-Fraktion diesen Antrag unterstützt: "Das ist ein gutes und klares Signal aus dem Land Bremen, und ich bin mir sicher, auch aus anderen Ländern wird es solch klare Signale nach Berlin geben."

 

Lilienthaler Gemeinderat steigt aus der Linie 4 aus

Am 17. März hatte der Lilienthaler Gemeinderat mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, aus dem Projekt der Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von Borgfeld nach Falkenberg auszusteigen. Dies rief schon breiten Protest hervor, auch in der heutigen Bürgerschaftsdebatte dazu mussten sich einige RednerInnen stark beherrschen, um sich einer "parlamentarisch angemessenen" Wortwahl zu befleißigen.

Maike Schaefer sagte es aber offen: "Ich bin enttäuscht, ich bin entsetzt, ich bin entrüstet, und ich kann nullkommanull verstehen, was die CDU und FDP in Lilienthal dazu bewogen hat, im Gemeinderat gegen die Fortführung der Linie 4 zu stimmen. Das ist eine Absage der CDU und FDP in Lilienthal an eine umweltfreundliche Mobilität, wie sie eine Straßenbahn darstellt– scheinbar spielt Klimaschutz dort keine Rolle – und an die Entlastung der Anwohner und Pendler in Lilienthal, die unter stundenlangen Staus in den Hauptverkehrszeiten leiden. Eine Absage an getroffene Vereinbarungen mit Bremen und an eine verlässliche Zusammenarbeit. Das ist ein glatter Wortbruch!"

"Ich bin strikt dagegen, weitere Aufträge für den Weiterbau für diese Umgehungsstraße noch zu erteilen, so lange der Lilienthaler Gemeinderat mehrheitlich an seinem Veto für die Linie 4 festhält. Wenn die Lilienthaler die Straße wollen, für die etliche alte Bäume und die schöne Wümmebrücke geopfert wurden, dann nur in Kombination mit der Linie-4-Verlängerung bis zum Falkenberger Kreuz, ansonsten darf Bremen kein weiteres Geld für die Straße ausgeben."

Zusammenfassend schloss Maike Schaefer: "Wir in Bremen wollen an den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen zur Verlängerung der Linie 4 festhalten und hoffen, dass sich die Lilienthaler auch an ihr Wort halten und sich nicht endgültig von der Straßenbahnverlängerung verabschieden. Aber wir wollen auch, dass geprüft wird, ob ansonsten Regressansprüche von unsrer Seite geltend gemacht werden können."

 

Aus dem Landtag vom 18. März 2009

Bremer Beitrag zum Konjunkturprogramm II beschlossen

Mit dem Nachtragshaushalt 2009 hat die Bürgerschaft heute auch für Bremens Beitrag zum Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder den Startschuss gegeben. Bremen wird dafür 118 Mio. Euro ausgeben; Geld, das es nicht selbst hat, sondern sich leihen muss bzw. zu drei Vierteln vom Bund bekommt, der es sich selbst auch leihen wird.

"Wir erhöhen damit gegen unser erklärtes Ziel unsere Schuldenlast", stellte Hermann Kuhn, haushaltspolitischer Sprecher, in der Debatte fest. "Wir tun dies dennoch, weil wir es für politisch in jeder Hinsicht für vollkommen ausgeschlossen halten, dass Bremen sich nicht beteiligt. Bremen kann dabei nicht beiseite stehen und als 'Trittbrettfahrer' darauf hoffen, dass die Konjunkturprogramme der anderen schon für uns wirken werden."

Das Konjunkturprogramm dient nicht der vollständigen Auflösung des Investitionsstaus bei den Schulen und öffentlichen Gebäuden. Es ist kein "Wünsch-Dir-Was"-Programm. Es ist ein Programm, das in einem begrenzten Umfang öffentliche Investitionen zusätzlich, schnell – und nachhaltig in seinen Folgen – in Gang setzt. Im Mittelpunkt stehen die Sanierungen im Bildungsbereich, von den Kindergärten über die Schulen bis zu den Hochschulen. Dabei geht es um Modernisierungen auch in der Ausstattung, aber vor allem um energetische Sanierung. "Wenn wir schon noch mehr Schulden machen, dann müssen die Investitionen nachhaltig wirken", betonte Kuhn, "und nach unserer Überzeugung entspricht das vom Senat jetzt auch sehr detailliert vorgelegte Programm diesen Ansprüchen in der Gesamtschau ganz und gar."

In diesem Zusammenhang steht auch das heute verabschiedete Gesetz zur Erleichterung von Investitionen. Es sieht eine Erhöhung der Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für die Zeit der Maßnahmen des Konjunkturprogramms vor. Die Vorschriften des Landesvergabegesetzes werden also bis zum 31.12.2010 teilweise gelockert. Um einer erhöhten Korruptionsanfälligkeit entgegenzuwirken, werden Vorgaben gemacht, um die Standards an Wettbewerb und Transparenz zu erhalten. Hermann Kuhn: "Wir sehen uns daher in der Pflicht, in der Transparenz und sorgfältigen Dokumentation unter den Bedingungen dieser temporären Ausnahmen erst recht einen besonders hohen Standard zu erreichen."

 

Ankauf von Anteilen der swb AG: Chance nutzen, Risiko klein halten

Der Hauptaktionär der swb AG, Essent, beabsichtigt, sein Engagement aus kartellrechtlichen Gründen zu beenden, bevor der Energiekonzern RWE Teile von Essent erwerben darf. Weil Bremen ein Ankaufsrecht hat, hat Essent der Stadt ein befristetes Angebot zum Erwerb einer 51%-Beteiligung unterbreitet. Dieses Angebot eröffnet Bremen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zukunftssicherung der swb AG und die Chance, Bremer Interessen nachhaltig zu wahren. Es geht darum, eine regionale Energiepolitik und die wirtschaftsstrukturelle Rolle der swb AG zu definieren, um Arbeitsplätze, Energieerzeugung und Wertschöpfung und die Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen für das Land Bremen und die Region zu erhalten.

"Niemand würde es verstehen, wenn der Senat jetzt so tun würde, als hätte er anderes zu tun und diese Chance nicht nutzt", so der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner. "Dabei muss aber sichergestellt sein, dass wir nicht ins finanzielle Risiko gehen. Denn genau so würde es niemand verstehen, wenn das Haushaltsnotlageland sich mit einem dreistelligen Millionenbetrag ins unternehmerische Risiko begibt."

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird darüber verhandelt, dass das Land Bremen den 51-Prozent-Anteil ankauft, aber zeitnah an Interessenten weiterverkauft, die es uns erlauben, den Einfluss auf die Energiepolitik in Bremen aufrecht zu erhalten.

 

Verbraucherschutz in der Finanzkrise

Im November vergangenen Jahres hatte die Bürgerschaft den Senat aufgefordert, dem angesichts der Finanzkrise gestiegenen Beratungsbedarf bei Finanzdienstleistungen Rechnung zu tragen. Dies hat der Senat nunmehr umgesetzt: Im Jahr 2009 wurden der Bremer Verbraucherzentrale kurzfristig 85.000 € mehr zur Verfügung gestellt. "Wir Grünen werden uns aber nicht auf kurzfristigen Maßnahmen ausruhen, sondern uns in den kommenden Haushaltsverhandlungen für eine Verstetigung dieser Absicherung einsetzen", so Karin Mathes, Sprecherin der Fraktion für Verbraucherschutz. "Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 stieg bei der Verbraucherzentrale die Zahl der Gespräche im Bereich der Finanzdienstleistungen um 150 Prozent. Wenn Sie sich diesen enormen Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger vergegenwärtigen, dann kann und muss man der Verbraucherzentrale für Ihre Arbeit nur danken!"

Darüber hinaus müssen aber auch Kunden und Finanzvermittler auf Augenhöhe gebracht werden. Deshalb arbeitet die rot-grüne Koalition daran, die Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen mit ordentlichen Rechten und Informationen ausgestattet werden, um sich selbst schützen zu können. Aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen hob Karin Mathes besonders hervor: "Erstens eine bessere Umsetzung der Verbraucherinteressen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und nicht deren Einschränkung. Zweitens die Einführung von Finanzmarktwächtern im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, Drittens ein Verbot von Provisionen bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Und viertens gehört die finanzielle Allgemeinbildung auf die Lehrpläne, denn Bildung ist der erste Schritt zur Vermeidung von Überschuldung."

 

Der wachsenden Nachfrage wissenschaftlicher Weiterbildung begegnen

Immer kürzere Innovationszyklen, die demografische Entwicklung und die neu gestufte Studienstruktur steigern den Bedarf an wissenschaftlicher Weiterbildung. Bereits jetzt ist festzustellen, dass sich das Studierverhalten ändert und mehr Absolventinnen und Absolventen nach einem Bachelor-Abschluss zunächst berufstätig werden und sich für einen späteren Zeitpunkt Hochschulseminare inklusive eines Masters offenhalten. Das war für die grüne Bürgerschaftsfraktion Anlass für eine Große Anfrage, die heute diskutiert wurde.

"Zwar steht Weiterbildung bereits im Bremischen Hochschulgesetz und ist Gegenstand der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen", stellt Silvia Schön, wissenschaftspolitische Sprecherin, fest. "Gleichzeitig ergibt die Antwort des Senats aber auch, dass wir bei manchen Diskussionen noch am Anfang stehen, etwa bei der Frage, in welchen Bereichen weitergehender Bedarf an Weiterbildungsstudiengängen gesehen wird. Und jetzt kommt noch eine neue große Herausforderung hinzu, nämlich 'Lernen im Lebensverlauf', also wissenschaftliche Weiterbildung für eine ganz andere Zielgruppe."

Vieles dazu wurde bereits auf den Weg gebracht: Hochschulzugang ohne Abitur, Anerkennung beruflicher Kompetenzen und der grüne Vorstoß zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. "Die Hochschulen sollen wissen, dass sie uns bei dieser Entwicklung an ihrer Seite haben. Irgendwann wird durch die demografische Entwicklung der Zeitpunkt erreicht sein, ab dem Hochschulen um Studierende massiv werben müssen. Wir wollen dann gut aufgestellt sein, damit Weiterbildungsstudentinnen und -studenten kompetente PartnerInnen in den Bremer Hochschulen finden."

 

Aus der Stadtbürgerschaft vom März 2009

Bemessungsgrundlagen für gerechtere Entwässerungsgebühren beschlossen

Mit der im September 2008 beschlossenen "gesplitteten Entwässerungsgebühr" wurde eine ökologischere und gerechtere Gebührenberechnung für die Abwasserbeseitigung eingeführt. Dabei wird nicht mehr allein der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt, sondern auch die Menge des Regenwassers, mit dem Kanalsystem und Kläranlagen belastet werden. Künftig müssen also jene Grundstückseigentümer, die über große versiegelte Flächen verfügen, aber einen nur geringen Frischwasserverbrauch haben, mehr bezahlen. Damit wird der Anreiz geschaffen, entweder Flächen zu entsiegeln oder das Regenwasser ortsnah getrennt vom Schmutzwasser zu behandeln.

"Somit sorgen wir für Gerechtigkeit und Umweltschutz", so die umweltpolitische Sprecherin Karin Mathes in der Debatte.

Betroffen sind Grundstücke ab 1.000 m², aber auch EigentümerInnen kleinerer Grundstücke können die getrennte Veranlagung beantragen.

 

Windkraft in Bremen – mal gut, mal schlecht?

Mit dem "Aktionsprogramm Klima 2010" kann im Land Bremen die Stromerzeugung auf Basis von Windenergie, Wasserkraft und Photovoltaik mittelfristig erheblich gesteigert werden. Im September 2007 hat die rot-grüne Koalition den Senat aufgefordert, eine Strategie für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erarbeiten, wozu die intensive und systematisch Suche nach geeigneten zusätzlichen Flächen für die Windkraftnutzung im Land Bremen gehört.

Hierzu gehört auch die geplante Errichtung der neuen Windkraftanlage am Bremer Kreuz in Mahndorf, die heute zur Debatte stand. Diese spart 4.000 Tonnen CO2  und kann 2.000 Haushalte klimafreundlich mit Strom versorgen. "Für mich gehören autobahnnahe Standorte sicherlich zu den geeigneten Stellen", so die energiepolitische Sprecherin Maike Schaefer, "doch wie bei vielen anderen Windkraftanlagen gibt es nicht nur Befürworter, sondern auch Bedenken der Bevölkerung, wie die Besorgnis vor Lärmbelästigung, Schattenwurf oder Eisschlag, die wir ernst nehmen müssen."

Die CDU betreibt hier offenbar Kirchturmpolitik: Der neuen Windkraftanlage in Mahndorf, von der die anliegenden Gemeinden in Niedersachsen betroffen sind, stimmte sie wie alle anderen auch, zu. Für eine erneuerte Windkraftanlage in Seehausen mochte sie sich jedoch nicht erwärmen und stellte den Antrag, darauf zu verzichten. "Dabei tauchen diese Probleme bei neuen Anlagen nicht mehr auf, weil inzwischen alles technisch gelöst ist", wunderte sich Maike Schaefer. Es gibt inzwischen beheizbare Rotorblätter. Die Anlagen arbeiten ohne Getriebe, so dass sie sehr viel leiser sind. Und es gibt die Möglichkeit, den Sonneneinfallwinkel zu messen und die Anlagen automatisch abzuschalten, um die Schlagschatten zu minimieren.

"Die auf dem Gelände der Kläranlage in Seehausen geplante Anlagenerneuerung der Firma hansewasser kommt auf vielerlei Art der Bevölkerung entgegen. Und auf der anderen Seite wird einem Bremer Wirtschaftsunternehmen, das gerade in der heutigen Zeit effektiv arbeiten können muss, eine zukunftsträchtige Investition ermöglicht. Mit der neuen Windkraftanlage ist hansewasser zukünftig energetisch unabhängig. Das ist wichtig, denn auch wenn der Preis für Energie derzeit niedrig ist, wird er zukünftig wieder kräftig anziehen. Je mehr Industrien von der Lieferung von Energie unabhängig sind, desto wirtschaftlicher werden sie in Zukunft arbeiten können. Das ist ein klarer Standortvorteil: dazu gehört die Sicherung von Arbeitsplätzen und Klimaschutz."

 

Umgestaltung der Kreuzung Am Brill soll losgehen

"Die Brillkreuzung an der Schnittstelle zwischen Innenstadt und Stephaniquartier präsentiert sich heute so", stellt Karin Krusche, stadtentwicklungspolitische Sprecherin vor: "Sie stehen an der Ampel der Hutfilterstraße und wollen zur Sparkasse am Brill. Nach acht Sekunden schaltet die Ampel wieder auf Rot. Sie haben gerade die Hälfte der Fahrbahn überquert. Oder Sie kommen aus dem neu eröffneten Brillissimo: Vor Ihnen öffnet sich ein überdimensionierter Treppenabgang in den Brilltunnel, den kaum noch ein Fußgänger nutzt, der Fußweg dagegen ist viel zu schmal. Die Langenstraße wird durch die Straßenbahnhaltestelle am Brill zertrennt, hässliche Lüftungskästen stehen herum, fünf weitere Treppenabgänge nehmen viel Platz in Anspruch, Abbiegespuren für die Autos machen den Brill zu einer unwirtlichen Verkehrsfläche."

Ihr Fazit: "Die Brillkreuzung ist ein ziemlich scheußliches Relikt einer Stadtplanung, die die Menschen unter die Erde verbannt hat, um Platz für Verkehr oben zu schaffen. Dies wollen wir ändern!" So stellte Karin Krusche ihre Bürgerschaftsinitiative vor, mit der die Bürgerschaft den Senat auffordert, bis zum Herbst ein Konzept vorzulegen, wie die Brillkreuzung städtebaulich und verkehrlich neu gestaltet und eine Finanzierung dargestellt werden kann.

In den vergangenen Wochen war in den Medien viel über die Pläne zu lesen, den Brilltunnel in eine Diskothek umzuwandeln: "Sollte es tatsächlich einen seriösen Investor geben, der eine Finanzierung aus eigener Kraft sicherstellen kann, dann haben wir nichts dagegen, wenn künftig unten gerockt werden kann", findet Karin Krusche. Dies wäre auch deshalb sinnvoll, weil der Tunnel eigentlich ein Brückenbauwerk ist und nicht einfach zugeschüttet werden kann.

 

Die Sitzungen im Februar 2009

Die Sitzungen im Januar 2009

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