Klimaschutz und Energiewende

Historische Entscheidung für mehr Klimaschutz

Als historisch und starkes Signal für die Freiheitsrechte der jüngeren Generation bewertet die Grünen-Fraktion die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz. Die Karlsruher Richter*innen haben das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlen. Die Entscheidung ist nicht nur eine herbe Klatsche für die Bundesregierung, sondern hat auch Auswirkungen auf Bremen: Hier muss sich die Enquetekommission demnach auf konkrete Klimaziele und Reduktionspfade der CO2-Emissionen verständigen.

Dazu erklärt der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist historisch. Es stellt klar, dass sich aus Artikel 20a des Grundgesetzes eine Verpflichtung zu Klimaschutz und Klimaneutralität ergibt. Dass die Freiheit von heute zur Freiheit von morgen ins Verhältnis gesetzt werden muss. Dass Belastungen nicht unzulässig auf zukünftige Generationen verschoben werden dürfen. Das ist eine Klatsche für die Bundesregierung und ein riesiger Erfolg für junge Menschen überall auf der Welt, die sich stark für Klimaschutz einsetzen, aber deutlich stärker von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind.“

Die Entscheidung setzt Philipp Bruck zufolge auch die Bremer Politik unter Zugzwang: „Das Verfassungsgericht macht sich mit dem Beschluss den Budgetansatz zu eigen und verweist auf die Treibhausgasbudgets des Sachverständigenrats für Umweltfragen, die erklären, wie viel CO2 Deutschland noch ausstoßen darf. Es erklärt, dass Politik hier zwar Entscheidungsspielraum hat, aber dem auch klare Grenzen gesetzt sind: Die Last der Emissionsminderung darf nicht unzulässig in die Zeit nach 2030 verschoben werden. Das hat auch Auswirkungen auf die Bremer Politik. In der Enquetekommission ist es bislang nicht gelungen, ein Klimaziel festzulegen. Jetzt sind wir aufgefordert, uns auf Klimaziele und Reduktionspfade zu verständigen, die diesem Budgetansatz gerecht werden. Im Wissen um die dramatischen Folgen für zukünftige Generationen hat sich die rot-grün-rote Regierung ein Klimaziel von  minus 80 Prozent bis 2030 gegeben. Dieses Ziel ist aber noch nicht hinreichend mit Maßnahmen hinterlegt und finanziert. Auch hier setzt uns die klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts unter Zugzwang.“