Finanzpolitik

Bremer Bundesratsinitiative: Steuerfreigrenze für gemeinnützige Vereine anheben

Bremen setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein,  dass gemeinnützige Vereine steuerlich entlastet werden. Dafür soll die Freigrenze für Vereine um 10.000 Euro auf 45.000 Euro im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes angehoben werden. Dazu zählen beispielsweise der Getränke- und Essensverkauf, gesellige Veranstaltungen mit Eintritt oder auch Anzeigen in der Vereinsbroschüre. Allein in Bremen und Bremerhaven käme das weit über 400 Sportvereinen, aber ebenso Elternvereinen, Bürgerinitiativen, der Jugendarbeit und vielen weiteren gemeinnützigen Organisationen zugute. Die steuerliche Freigrenze war zuletzt vor mehr als zehn Jahren angehoben worden. Der Bundesratsvorstoß geht auf eine Initiative der Grünen-Fraktion zurück. Mit der Initiative sollen gemeinnützige Vereine von Bürokratie entlastet und das Ehrenamt gestärkt werden, so der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Ehrenamtliches Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen. Steigende Preise können sehr schnell dazu führen, dass die Vereinsarbeit plötzlich steuerpflichtig wird und die ehrenamtlichen SchatzmeisterInnen noch mehr Aufwand hätten. Wir wollen die gemeinnützigen Vereine von überbordender Bürokratie entlasten und die Steuerfreigrenze nach über zehn Jahren auf ein angemessenes Maß anheben. Die vielen Ehrenamtlichen sind wichtige Stützen der Gesellschaft. Die steuerliche Entlastung dieses Engagements ist ein Zeichen der Wertschätzung, dem sich andere Bundesländer hoffentlich nicht verweigern.“