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Liberalisiertes Feiertagsgesetz entfristen!

Die Liberalisierung des Feiertagsgesetzes hat sich nach Auffassung der Grünen-Fraktion bewährt. Die Grünen wollen das bis Februar 2018 geltende Gesetz folglich entfristen. Das hat die Fraktion auf ihrer gestrigen Sitzung beschlossen. Mit der Regelung war 2013 auf grüne Initiative das Tanzverbot an stillen Feiertagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag deutlich gelockert worden. An Karfreitag kann ab 21 Uhr, an den beiden anderen Feiertagen ab 17 Uhr in geschlossenen Räumlichkeiten getanzt werden. „Dieses Gesetz hat sich bewährt. Wir wollen es beibehalten und entfristen. Die Regelung bietet einen guten Interessenausgleich zwischen jenen, die gerne auch an den stillen Feiertagen feiern möchten, und denen, die besonders an diesen Tagen die öffentliche Ruhe wahren wollen. Das Gesetz ist für eine Großstadt wie Bremen mit seiner vielfältigen, multireligiösen, aber auch konfessionslosen Bevölkerung passgenau“, unterstreicht die stellv. Fraktionsvorsitzende und religionspolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther.