Arbeit

Kurzarbeitergeld muss sozial gerecht sein und Ausbildung absichern

Münzen © Photobuay

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Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument, das aktuell verhindern soll, dass Arbeitnehmer*innen durch Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form verhindert allerdings nicht, dass viele Arbeitnehmer*innen in existenzielle Not geraten. Dies trifft vor allem zu auf Branchen und Unternehmen ohne tarifliche Regelungen. Gerade in schlecht entlohnten Berufen kommen die Beschäftigten mit 60 oder 67 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele Beschäftigte sind daher aktuell zusätzlich zum Kurzarbeitergeld auf aufstockende Grundsicherung angewiesen. Dies trifft, dass zeigt sich insbesondere auch in Bremen, vor allem Arbeitnehmerinnen in sog. Frauenbranchen, wie dem Einzelhandel. Besonders hart trifft es dann wiederrum alleinerziehende Erwerbstätige. Für uns ist ganz klar, Bezieher*innen von Kurzarbeit dürfen keine aufstockenden SGB-II-Leistungen beantragen müssen. Der Vorschlag des Bundesarbeitsministers zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geht daher in eine richtige Richtung, läßt aber soziale Kriterien weiterhin außer acht. 

Aus Grüner Sicht muss das Kurzarbeitergeld schnellstmöglich unter Anwendung sozialer Kriterienheraufgesetzt werden. Das Kurzarbeitergeld muss für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Wer Vollzeit mit Mindestlohn gearbeitet hat, soll den maximalen Zuschlag erhalten. Dieser Zuschlag sinkt dann mit zunehmendem Einkommen ab. Konkret heißt das: Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro wird das Kurzarbeitergeld erhöht und zwar umso stärker, von 60% auf 90%, je geringer das Einkommen ist. 

Auch Auszubildende sind von Kurzarbeit betroffen. Da für sie derzeit aber erst nach Entgeltfortzahlung von 6-Wochen Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, besteht das Risiko, dass Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Angesichts des schlechten Ausbildungsmarktes in Bremen wäre dies fatal. Für müssen Ausbildungsverhältnisse stützen und erhalten. Wir fordern daher, dass für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt – unter Wegfalls der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung - Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragt werden kann. Mit der vorgeschlagenen Änderung unterstützen wir auch zielgenau jene Unternehmen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und ausbilden.

Schließlich hätte die soziale Ausgestaltung der Kurzarbeit zusätzlich zur existenziellen Absicherung von Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden wichtige positive Wirkungen, wie die Entlastung der Jobcenter und der kommunalen Haushalte. Das ist für die Städte Bremen und Bremerhaven von enormer Bedeutung.

Wir fordern daher den Senat auf hierfür eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

Bremen, den 23. April 2020