Bedingungen für einen neuen Landesmindestlohn in Bremen und Bremerhaven

Gepäckabfertigung am Flughafen (VanderWolf-Images iStock)

Gepäckabfertigung am Flughafen (VanderWolf-Images iStock)

Positionspapier der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
in der Bremischen Bürgerschaft

Immer mehr Menschen in Deutschland sind, obwohl sie einer Erwerbsarbeit nachgehen, gefährdet, in Armut abzugleiten. Die Zahl der Berufstätigen, die unter die Schwelle der Armutsgefährdung (derzeit bundesweit bei 1096 €, in HB bei 914 €, Statistisches Bundesamt 2018) fallen, hat sich seit 2004 mehr als verdoppelt (Hans-Böckler-Stiftung). Damit ist die sogenannte Erwerbsarmut (working poor) in der Bundesrepublik stärker gestiegen als in jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union.

Zur Bilanz der bisherigen Entwicklung gehört aber auch, dass es in den letzten 7 Jahren zu einem großen Aufwuchs von Beschäftigung gekommen ist, der auch die Langzeitarbeitslosen erreicht hat. Diesen Erfolg sollte niemand klein reden. Es ist aber offensichtlich nicht gelungen, im Niedriglohnsektor selbst eine angemessene Dynamik zu höheren Einkommen auszulösen.

Heute gibt es in Deutschland weitaus mehr erwerbstätige Arme als arbeitslose Arme. Ein Drittel aller erwachsenen armen Menschen geht einer Erwerbstätigkeit nach – werden die Rentnerinnen und Rentner herausgerechnet, dann ist es sogar die Mehrheit. 1,1 Millionen Menschen arbeiten und müssen ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken, weil der Lohn zum Leben nicht reicht (BT-Fraktion 02/2019). Im Land Bremen ist die Anzahl der sog. Aufstocker*innen zwar rückläufig, liegt aber immer noch bei 18 Prozent (18.329 Beschäftigte) (2017).

Immer mehr Menschen in Deutschland sind, obwohl sie einer Erwerbsarbeit nachgehen, gefährdet, in Armut abzugleiten. Die Zahl der Berufstätigen, die unter die Schwelle der Armutsgefährdung (derzeit bundesweit bei 1096 €, in HB bei 914 €, Statistisches Bundesamt 2018) fallen, hat sich seit 2004 mehr als verdoppelt (Hans-Böckler-Stiftung). Damit ist die sogenannte Erwerbsarmut (working poor) in der Bundesrepublik stärker gestiegen als in jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union.

Zur Bilanz der bisherigen Entwicklung gehört aber auch, dass es in den letzten 7 Jahren zu einem großen Aufwuchs von Beschäftigung gekommen ist, der auch die Langzeitarbeitslosen erreicht hat. Diesen Erfolg sollte niemand klein reden. Es ist aber offensichtlich nicht gelungen, im Niedriglohnsektor selbst eine angemessene Dynamik zu höheren Einkommen auszulösen.

Heute gibt es in Deutschland weitaus mehr erwerbstätige Arme als arbeitslose Arme. Ein Drittel aller erwachsenen armen Menschen geht einer Erwerbstätigkeit nach – werden die Rentnerinnen und Rentner herausgerechnet, dann ist es sogar die Mehrheit. 1,1 Millionen Menschen arbeiten und müssen ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken, weil der Lohn zum Leben nicht reicht (BT-Fraktion 02/2019). Im Land Bremen ist die Anzahl der sog. Aufstocker*innen zwar rückläufig, liegt aber immer noch bei 18 Prozent (18.329 Beschäftigte) (2017).

Die sog. Erwerbsarmut begründet sich vor allem damit, dass mehr als 20 Prozent aller Beschäftigten in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten (müssen). Sie haben einen Minijob, sind nur befristet beschäftigt oder arbeiten auf Abruf. Aber auch eine Vollzeitbeschäftigung, die nach den üblichen Branchenmindestlöhnen vergütet wird, liegt in der Regel nur knapp über der Armutsschwelle. Dies zeigen die untenstehenden Beispielrechnungen, berechnet für eine in Bremen lebende alleinstehende Person ohne Kinder (Abb. 1). Im Land Bremen sind 36.284 Vollzeitbeschäftigte (17,5 Prozent aller Beschäftigten) im Niedriglohnsektor tätig. Frauen sind dabei wesentlich häufiger von Niedriglohnbeschäftigung betroffen als Männer.

Abb 1: Beispielrechnung Monatseinkommen eines Ein-Personenhaushalts (2018)

Maler- und Lackierer (ungelernt)

 BML 10,35 €

Pflege

BML 10,05

Gebäudereinigung

BML 9,55 €

Bundes-mindestlohn

9,19 € (2019)

Leiharbeit

BML 8,91

1.170,84 mtl (netto)

1.147,65

mtl (netto)

1.104,44 mtl (netto)

1.162,08 mtl (netto)

1.047,00

mtl (netto)

Durchschnittlicher Hartz IV-Satz 954 Euro für Ein-Personenhaushalt (ohne Zuverdienst)

Armutsschwelle: 1096 (Bund) und 914 Euro (HB)

Quelle: eigene Berechnung (WSI-Tarifarchiv 2018, Statistisches Bundesamt 2018)

Existenzsichernd arbeiten bedeutet also vor allem in Vollzeit arbeiten. Dass dieses sog. Normalarbeitsverhältnis durch die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen auf dem allg. Arbeitsmarkt für immer mehr Menschen nicht zur Arbeitsrealität gehört, muss in der Debatte um den Mindestlohn und bei Anpassungen des Bundesmindestlohns dringend berücksichtigt werden.

Bundesmindestlohn muss deutlich steigen
Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland zu groß und sein Niveau zu tief. Die unterste Marke, der gesetzliche Mindestlohn ist – auch im europäischen Vergleich – zu niedrig. Das ist auch ökonomisch nicht sinnvoll. Die Anhebung zumindest auf das Niveau unserer westeuropäischen Nachbarn ist dringend notwendig. Die grundsätzliche politische Antwort auf niedrige Löhne ist seit 2015 der gesetzliche Bundesmindestlohn. Er ist per Definition der niedrigste gesetzlich zulässige Lohn. Diese Lohnuntergrenze stabilisiert gleichzeitig das Tarifvertragssystem. Denn tarifliche Löhne im unteren Bereich steigen durch den Mindestlohn schneller und stärker. Doch der Mindestlohn ist in unserem Land auf niedrigem Niveau gestartet, und auch die aktuellen 9,19 Euro pro Stunde sind wenig Geld. Insbesondere die steil angestiegenen Mieten zwingen auch Vollzeit-Beschäftigte in den untersten Einkommensgruppen zum Gang zum Jobcenter, um Aufstockung zu beantragen. Daher muss der Mindestlohn deutlich erhöht werden. Wir streben eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Bundesmindestlohns in größeren Schritten als bisher geplant an. Zuständig dafür soll auch in Zukunft die Bundes-Mindestlohnkommission bleiben. Denn sie stellt sicher, dass der Mindestlohn nicht zum Spielball wechselnder politischer Mehrheiten wird. Unser Ziel ist es, zu erreichen: Wer in Vollzeit nach Mindestlohn bezahlt wird, muss von seinem Einkommen ohne Aufstocken leben können. Und an diesem Ziel soll sich die Mindestlohnkommission orientieren (Antrag 19/975 der Grünen BT-Fraktion). Wenn wir heute für einen Landesmindestlohn oberhalb des Bundesmindestlohns eintreten, verbinden wir damit die Absicht, für eine neue große Allianz zur Anhebung des Bundesmindestlohns zu werben.

Faire Löhne durch höhere Tarifbindung
Wenn die Tarifautonomie gut funktioniert, dann erhalten die Beschäftigten faire Löhne. Die Tarifbindung der Unternehmen hat in den letzten Jahren jedoch massiv abgenommen. Seit Mitte der 1990er-Jahre ist nach Angaben des IAB der Anteil der Unternehmen, die nach Tarif zahlen, von 60 Prozent auf mittlerweile 25 Prozent gesunken. Der Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten fiel gleichzeitig von 82 auf 57 Prozent. Vor allem diese sinkende Tarifbindung führt nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung dazu, dass die Schere bei den Einkommen in Deutschland immer weiter auseinandergeht. Tarifverträge sind daher das Rückgrat der Lohnentwicklung. Sie sorgen für höhere Löhne und verhindern, dass Beschäftigtengruppen bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen abgehängt werden. Um Tarife jedoch in der Breite zu ermöglichen, muss das Tarifvertragssystem politisch gestützt werden. Deswegen fordern wir die Vereinfachung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, die dann für alle Betriebe einer Branche gelten. Das stärkt das Tarifvertragssystem und die Sozialpartnerschaft und erhöht die Chancen für eine bessere Lohndynamik.

Nicht-existenzsichernde Arbeit von Frauen
Das in Deutschland wirksame Familienernährer/Zuverdienerin-Modell führt zu nicht-existenzsichernder Arbeit von Frauen, zur finanziellen Abhängigkeit von ihren Ehemännern oder vom Staat und schließlich zu der damit verbundenen Altersarmut. Mini-Jobs, Teilzeitarbeit und die Entgeltlücke von derzeit 21 Prozent sind prägende Merkmale vieler weiblicher Erwerbsbiographien. Schlecht bezahlte Arbeit ist noch immer Frauensache. Wir wollen, dass jede Person unabhängig vom Geschlecht einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen kann, auch alleinerziehende Frauen, bei denen der diskriminierende Arbeitsmarkt besonders hart zum Tragen kommt. Deswegen fordern wir mehr Allgemeinverbindlichkeitserklärungen insbesondere in Branchen mit sog. typischen Frauenberufen (Einzelhandel, Pflege), das Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, mehr flexible Kinderbetreuungseinrichtungen, eine Kindergrundsicherung und ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz.

Equal Pay in der Leiharbeit
Gleichzeitig brauchen wir einen realen Equal Pay in der Leiharbeit. Denn immer noch verdienen rund eine Million Leiharbeitskräfte im Schnitt deutlich weniger als die Stammbeschäftigten im gleichen Betrieb. Daran ändert leider auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2017 nicht genug. Dort wurde die Möglichkeit eröffnet, dass eine Schlechterstellung von Leiharbeitskräften in den ersten 9 Monaten der Beschäftigung möglich ist, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Ein solcher Tarifvertrag wurde tatsächlich von der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V., ein Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsunternehmen mit über 3.500 Mitgliedsunternehmen, abgeschlossen. Wir Grünen treten dafür ein, diesen Ausnahmetatbestand abzuschaffen und die Arbeitnehmerrechte auch an diesem Punkt zu stärken.

Handlungsmöglichkeiten im Land Bremen – ein neuer Landesmindestlohn
Das Bremer Landesmindestlohngesetz aus dem Jahr 2012 war ein großer Erfolg für die Beschäftigten im Land Bremen und ein wichtiger Beitrag für die bundesweite Einführung eines Mindestlohns. Aktuell liegen neue Vorschläge für eine landesweite Wiedereinführung eines Mindestlohns vor, die davon ausgehen, dass diese neue Initiative eine ähnliche Zugkraft entwickeln könnte wie in der ersten Runde. Für das Land Bremen stehen aktuell verschiedene Vorschläge für einen neuen Landesmindestlohn zur Diskussion: Sie reichen von 10,93 bis 12,56 Euro, in jedem Fall solle er oberhalb des Bundesmindestlohns liegen und sich von diesem gesetzlich festgelegten und von den Tarifpartnern in der Bundesmindestlohnkommission verhandelten Untergrenze absetzen.

Neben der zukünftigen Höhe ist die Frage des Geltungsbereiches von zentraler Bedeutung. Vollumfängliche Geltung würde die Beschäftigten aller

  • öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen (z.B. Flughafen), soweit sie von Bremen beherrscht werden. Ausgenommen Aktiengesellschaften.
  • aller Zuwendungsempfänger (z.B. Sozial-, Jugend- und Kultureinrichtungen),
  • aller Einrichtungen, die Entgeltvereinbarungen nach dem Sozialrecht abschließen (AWO, ASB und Träger des sozialen Arbeitsmarktes) und
  • alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten (Straßenbau, Schulbau, Reinigung, Catering)

umfassen.

In Bezug auf öffentliche Aufträge würde eine Anhebung des Landesmindestlohnes grundsätzlich alle Dienstleistungs- und Bauaufträge betreffen, die nicht der Maßgabe einer europaweiten Ausschreibung unterliegen (Mitteilung des Senats 19/1942). Grundsätzlich würde ein erhöhter Landesmindestlohn nur Wirksamkeit entfalten, wenn dieser die untersten Lohngruppen eines Tarifvertrages überstiege. Oft liegen aber die Branchentarife bereits über den Vorschlägen zur Höhe eines neuen Landesmindestlohns.

Die Zuwendungsempfänger aus dem Feld Soziales, Gesundheit, Ökologie und Kultur müssten eine Aufstockung ihrer Mittel entsprechend den Mehrkosten bekommen. Oder müssten Drittmittel akquirieren, oder ihre Leistungen reduzieren. Dazu liegt noch keine Kalkulation vor.

Das größte Problem sehen wir bei den Beschäftigten des zweiten Arbeitsmarktes. Der Zweite Arbeitsmarkt ist ein Mittel um Teilhabe, sinnvolle Arbeit und Einkommen zu organisieren. Es handelt sich in erster Linie um eine soziale Maßnahme. Wenn hier über den Hebel des Landesmindestlohns ein bis zwei Euro die Stunde mehr bezahlt wird als bei gleicher Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt, ist das nicht sinnvoll.  Niemand wird je versuchen, von einer Stelle im zweiten Arbeitsmarkt auf eine Stelle im ersten zu wechseln. Und es werden sich erhebliche Spannungen aufbauen bei den Menschen, die deutlich mehr arbeiten müssen und deutlich weniger verdienen. Hier kann sich die Einkommenssituation erst über eine Erhöhung des gesetzlichen Bundesmindestlohns ändern.

Diese negativen Auswirkungen eines Landesmindestlohns auf die Beschäftigungen im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkt sehen wir also kritisch. Der Landesmindestlohn würde unsere Bemühungen, diesen Teil des Arbeitsmarkts zu stärken und mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen, konterkarieren. Deswegen schlagen wir vor, für den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung Ausnahmen vom Landesmindestlohn festzuschreiben.

Ausgenommen bleiben sollten auch weiterhin wie im Landesmindestlohngesetz aus dem Jahr 2012 Auszubildende, Umschüler*innen und Menschen, die ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Dies gilt nicht für studentische Hilfskräfte an den Hochschulen im Land Bremen.

Grüne Positionen für einen neuen Bremischen Landesmindestlohn
Wir unterstützen den Vorschlag 10,93 Euro als neuen Landesmindestlohn ab 1. Januar 2020 festzusetzen. Mit einem Geltungsbereich, der – wie jetzt auch - den öffentlichen Dienst und die staatlichen/städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe umfasst; ausgenommen werden die Trägereinrichtungen des „sozialen Arbeitsmarktes“.

Für uns Grüne ist klar, die weitere Entwicklung der Höhe des bremischen Landesmindestlohns soll in die Hand einer Landesmindestlohnkommission gelegt werden, die unter Berücksichtigung Bremen-spezifischer Kriterien, wie Lebenshaltungskosten, Mieten und Lohnentwicklung, die notwendige Höhe ermitteln soll. Eine immer wiederkehrende politische Setzung von Löhnen widerspricht den gewachsenen und bewährten Strukturen des deutschen Wohlfahrtsstaats, in dem die Sozialpartner zu Recht eine verantwortungsvolle und tragende Rolle spielen. Eine Kopplung der zukünftigen Erhöhungen eines bremischen Landesmindestlohns an die bundesweiten Tarifabschlüsse im Tarifvertrag der Länder halten wir dementsprechend nicht für zielführend.

Es zeigt sich, dass der Flughafen und die touristischen und kulturwirtschaftlichen Einrichtungen der Stadt den Schwerpunkt der Niedriglöhne im öffentlichen Sektor bilden. Alles zusammengenommen sind ca. 450 MitarbeiterInnen betroffen. Hier würde sich also substanziell etwas ändern. Und das ist richtig.

Dem Großteil der im Niedriglohnsektor beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Sektors wäre durch einen höheren Landesmindestlohn leider nicht geholfen.

Für uns Grüne ist deshalb klar, dass eine Bremer Entscheidung für einen Landesmindestlohn oberhalb des Bundesmindestlohns nur ein Schritt zu einer bundeseinheitlichen Lösung sein kann. Die Gestaltung eines neuen Bremer Landesmindestlohns muss also berücksichtigen, dass es darauf ankommt ein breit getragenes Bündnis aus allen Bundesländern für einen höheren Bundesmindestlohn zu schaffen. Wir erwarten daher, dass sich Bremen gemeinsam mit anderen Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene hierfür einsetzt.

Und auch das unterstreichen wir Grünen: Ein höherer Mindestlohn ist nur eine Maßnahme unter vielen, um ein Leben in Armut trotz Arbeit zu verhindern, dringend notwendig sind darüber hinaus Maßnahmen

  • zum Abbau atypischer Beschäftigungsverhältnisse,
  • zur Erhöhung von tarifgebundener Beschäftigung,
  • zum Abbau von Leiharbeit und
  • zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf insb. für Alleinerziehende.

Bremen, 28. Februar 2019