Kleine Anfrage "Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)"

Kleine Anfrage "Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)"

Während seit einiger Zeit die Verhandlungen der EU mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) sehr umstritten in der Öffentlichkeit diskutiert werden, ist ein Abkommen mit Kanada (CETA) weitgehend unbemerkt viel weiter fortgeschritten. Der ausgehandelte Vertragstext wurde jüngst, im August 2014, den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt. Die gegenüber TTIP geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der Absenkung wichtiger europäischer Standards im Umwelt-, Verbraucherschutz-, Sozial- und Datenschutzbereich gelten für CETA gleichermaßen. Von besonderer Bedeutung dabei ist auch, dass dieses Abkommen die in Kanada ansässigen Tochterunternehmen von US-Firmen beträfe, die dann auch ohne das Abkommen TTIP mit der Einführung sogenannter "Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren" nationale Rechtssysteme unterlaufen und Regierungshandeln behindern könnten. Da die Bundesregierung laut Presseberichten den Vertragstext dem Bundestag und dem Bundesrat (und damit den Bundesländern) zur kurzfristigen Stellungnahme übermittelt hat, fragt der europapolitische Sprecher Hermann Kuhn den Senat nach seiner Haltung zu CETA. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 30. September 2014, Drucksache 18/1565 Siehe in diesem Zusammenhang auch die Frage "Was weiß der Senat über TISA?" und den Antrag "Transatlantisches Freihandelsabkommen"