Verkehr
Urteil setzt Maßstäbe für mehr Barrierefreiheit auf Gehwegen
Ein Urteil mit großer Signalwirkung – so bewertet die Grünen-Fraktion die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die Straßenverkehrsbehörde bei dauerhaft regelwidrigem Parken auf Gehwegen einschreiten muss. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass sich Autofahrer*innen beim aufgesetzten Parken nicht auf ein vermeintliches Gewohnheitsrecht berufen können. „Dieses Urteil setzt Maßstäbe“, betont der verkehrspolitische Sprecher Ralph Saxe: „Autos gehören nicht auf Gehwege. Für Fußgänger*innen, Familien mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen ist die Entscheidung ein Hoffnungssignal. Aufgesetzt parkende Autos machen nicht nur die Gehwege für ihre Nutzer*innen schwer passierbar. Sie gefährden vor allem auch die Verkehrssicherheit – z.B. durch spät erkennbare Kinder, die auf die Straße springen. Insbesondere die zugeparkten Fußwege in innenstadtnahen Quartieren können nicht länger ignoriert werden. Hier müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um das illegale Parken zu unterbinden und Barrierefreiheit sicherzustellen. In Bremen sind immer mehr Pkw unterwegs, im Schnitt hat inzwischen fast jede*r zweite Einwohner*in ein Auto. Das erhöht den Parkdruck enorm, darf aber eben nicht zu Lasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen und Anlieger*innen gehen. Hier ist Bremen gefordert, mit dem weiteren Ausbau von ÖPNV, Radverkehr und Car-Sharing viele klimafreundliche Alternativen zum eigenen Pkw zu bieten. Wo es passt, sollte man auch quartiersbezogene Angebote zum Abstellen der Autos erwägen.“