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Spionageabwehr verstärken, AfD verbieten

Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und Bremens zeigen vielfältige Bedrohungen für unsere Demokratie auf

Spionageabwehr hochfahren: Bremerhaven rückt in den Fokus

Zur Verteidigung gegen hybride Bedrohungen besteht ein enormer Handlungsbedarf für die Sicherheitsarchitektur auch in Bremen und Bremerhaven. Das zeigen die gerade vorgelegten Verfassungsschutzberichte für den Bund und das Land Bremen. „Insbesondere die als NATO-Umschlagplatz genutzten Häfen in Bremerhaven sowie die bremische Sicherheitsindustrie erfordern eine gut aufgestellte Spionageabwehr“, erklärt der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Michael Labetzke: „Wir müssen wachsamer, widerstandsfähiger und wehrhafter werden. Die Landesämter für Verfassungsschutz nehmen hierbei eine wichtige Rolle ein und müssen entsprechend unterstützt werden.“

AfD-Verbindungen nach Russland und in die USA

Der Bremer Verfassungsschutzbericht weist darauf hin, wie Akteure der Neuen Rechten und der AfD regelmäßig Teil der hybriden Bedrohungen gegen unsere freiheitliche Demokratie sind. Diese Verflechtungen von AfD-Akteuren mit der internationalen extremen Rechten, insbesondere Kontakte zur MAGA-Bewegung und nach Russland, hatte auch das jüngst veröffentlichte AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte dargelegt. „Das zivilgesellschaftliche Gutachten zeigt zudem viel fundierter die Gründe für eine Verfassungswidrigkeit der AfD auf, als der Verfassungsschutz bisher analysiert hatte. Vor diesem Hintergrund ist es allerhöchste Zeit, dem Bundesverfassungsgericht durch einen Verbotsantrag jetzt Gelegenheit zu geben, die im Grundgesetz vorgesehene Entscheidung zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu treffen“, drängt auch Grünen-Innenpolitiker*in und Sprecher*in für Strategien gegen Rechtsextremismus Kai Wargalla auf eine Entscheidung auf Bundesebene.

Beobachtung der Interventionistischen Linken muss aufgeklärt werden

Speziell in Bremen bleibt auch die linksextreme Gewalt gegen kritische Infrastrukturen, Wirtschaftsunternehmen, Polizeireviere und zuletzt gegen den privaten Wohnsitz des Verfassungsschutzleiters eine gravierende Herausforderung. „Solche Angriffe, insbesondere auf das private Zuhause von Menschen, sind nicht akzeptabel und nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig muss weiterhin die öffentlich gewordene langjährige und tief ins Privatleben reichende Beobachtung der Interventionistischen Linken aufgeklärt werden. Die weitreichenden Befugnisse des Verfassungsschutzes machen es umso wichtiger, dass er strikt an tatsächliche Anhaltspunkte und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist. Die umfassende und im Ergebnis auch öffentliche Aufklärung dieser Vorgänge ist und bleibt eine wichtige Pflichtaufgabe des Parlaments.“, so Wargalla.

„Gerade der ebenfalls diese Woche veröffentlichte Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigt einmal mehr  deutlich auf, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für die Demokratie in unserem Land ist“, stellt Labetzke abschließend fest.