Finanzen | Klimaschutz und Energiewende
Grüne: Urteil ist Rückenwind für verantwortliche Haushaltspolitik – Klimakrise als Notsituation anerkannt
Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt
„Der Staatsgerichtshof hat Klarheit geschaffen: Die Klimakrise ist eine außergewöhnliche Notsituation – und der Staat muss handlungsfähig bleiben. Diese verfassungsgerichtliche Entscheidung ist Rückenwind für Klimaschutz nicht nur in Bremen, sondern weit darüber hinaus“, erklärt Philipp Bruck, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion. „Für Bremen muss jetzt genau geprüft werden, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, um die Bekämpfung der Klimakrise auf sichere finanzielle Beine zu stellen – gut begründet sowie zeitlich und inhaltlich begrenzt. Denn der Staatsgerichtshof hat auch klar gemacht, dass in der Klimakrise für Bremen ein ‚sofortiges und umfassendes Handeln‘ zwingend ist.“
Dass die Haushalte, wie zuletzt auch im CDU-regierten Schleswig-Holstein, formal für verfassungswidrig erklärt werden, war angesichts der Urteile anderer Verfassungsgerichte erwartbar. Dem höheren Begründungsaufwand muss und wird Bremen in zukünftigen Fällen besser gerecht werden.
Mit ihrem Angriff auf die Notlagenfinanzierung per Klimaschutzmaßnahmen ist die CDU gescheitert, so Philipp Bruck, der zugleich klima- und haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist: „Die CDU hat gerichtlich die große Blockade inszeniert – und gleichzeitig die Realität der Klimanotlage als 'Vorwand' diffamiert. Dass der Staatsgerichtshof die Klimakrise ausdrücklich als Notsituation bestätigt, ist eine klare Absage an diese Erzählung. Wer heute noch behauptet, die Krise sei nur ein Etikett für ‚Politik auf Pump‘, ignoriert Wissenschaft und Rechtsprechung.“