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Grüne begrüßen Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Vielfalt im öffentlichen Dienst stärken

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, einem Polizeianwärter das Tragen eines Dastars (Turbans) im Dienst vorläufig zu gestatten, wird von der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, einem Polizeianwärter das Tragen eines Dastars (Turbans) im Dienst vorläufig zu gestatten, wird von der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begrüßt. Das Gericht hat festgestellt, dass das bisherige Verbot nicht auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und in Grundrechte eingreift.

„Das ist eine gute Entscheidung, die wir vollumfänglich begrüßen. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, so Michael Labetzke, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion.

Mit Blick auf die Debatte um ein einheitliches Erscheinungsbild der Polizei und die von der Innensenatorin betonte staatliche Neutralität erklärt Labetzke: „Die neutrale Amtsausübung wird durch das Tragen eines Turbans oder eines Kopftuchs nicht beeinträchtigt. Neutralität bedeutet nicht Uniformität im Erscheinungsbild, sondern unparteiisches Handeln im Dienst.“

Aus Sicht Labetzkes müsse sich die Vielfalt der Gesellschaft auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln. „Es ist längst geboten, diese Vielfalt auch bei der Polizei sichtbar zu machen. Das stärkt Vertrauen – nicht das Gegenteil. Wenn gesellschaftliche Vielfalt sichtbar und aktiv ermöglicht wird, kann das Diskriminierung und Alltagsrassismus entgegenwirken. Die Zeit ist reif für einen Wandel.“