Digitales und Datenschutz | Gleichstellung | Medien und Netzpolitik
Gewalt gegen Frauen gibt es in vielen Facetten – und jede ist eine zu viel!
Das deutsche Strafrecht hält mit den Realitäten digitaler Gewalt bislang nicht Schritt: Gesetzliche Lücken schließen und Schutzstrukturen stärken!
Die jüngsten Fälle digitaler sexualisierter Gewalt haben eine überfällige gesellschaftliche und politische Debatte ausgelöst. Die Grünen weisen seit Jahren auf große Lücken sowohl bei sexualisierter Gewalt als auch bei digitaler Gewalt im deutschen Strafrecht sowie in den Strukturen von Polizei und Justiz hin. Der bestürzende Fall von Collien Fernandes macht erneut deutlich, wie dringend hier gehandelt werden muss – und wie komplex die Situation insbesondere in privaten und partnerschaftlichen Kontexten ist.
Solveig Eschen, Sprecherin für Geschlechterpolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Digitale sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen, sondern ein massiver Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung vieler Betroffener – oft ohne ihr Wissen. Fälle wie dieser zeigen, dass unser Strafrecht mit den Realitäten digitaler Gewalt bislang nicht Schritt hält. Dass es weiterhin erhebliche Strafbarkeitslücken gibt, ist nicht hinnehmbar.“
Grüner Gesetzentwurf diese Woche im Bundestag
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Grüne Bürgerschaftsfraktion, dass nun ein Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion zur Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt vorliegt, der noch in dieser Woche im Bundestag eingebracht werden soll. „Konkret stellt der Gesetzentwurf unserer Bundestagsfraktion das unbefugte Herstellen und Versenden sexualbezogener Bildaufnahmen ebenso unter Strafe wie das Verbreiten pornografischer Deepfakes. In besonders schweren Fällen, etwa bei bestehenden Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen, sollen die Strafen zudem noch verschärft werden. Denn wir brauchen endlich eine klare rechtliche Grundlage, um Betroffene besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen!“, so Eschen.
Gegen digitale Gewalt: Prävention, Beratung, Schutz - und Strafrecht
Darüber hinaus brauche es eine umfassende Strategie gegen digitale Gewalt. „Strafrecht allein reicht nicht aus. Wir brauchen gleichzeitig Anstrengungen in der Prävention, gut ausgestattete Beratungsstellen und Schutzangebote sowie klare Verantwortlichkeiten auch für Plattformen, wenn es um die Verbreitung solcher Inhalte geht.“
Mit Blick auf Bremen betont Solveig Eschen, die auch stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bürgerschaftsfraktion ist, dass jetzt die Umsetzung entscheidend ist: „Sobald die gesetzliche Grundlage geschaffen ist, können Länder und Kommunen handeln. Ohne klare strafrechtliche Regelungen auf Bundesebene bleiben unsere Möglichkeiten vor Ort begrenzt. Umso wichtiger ist es, jetzt schnell Rechtssicherheit zu schaffen, damit wir auch in Bremen gezielt Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen umsetzen können.“ Dabei gehe es ausdrücklich nicht nur um neue Strukturen, sondern vor allem um mehr Sensibilisierung und Kompetenz. „Bei der Bremer Polizei gibt es bereits spezialisierte Strukturen und Abteilungen, die sich mit dem Thema befassen. Entscheidend ist jetzt, diese weiter zu stärken und insbesondere auch bei Justiz und Staatsanwaltschaft die Sensibilisierung und Fortbildung zu intensivieren. Nur so können Betroffene angemessen geschützt und Verfahren wirksam geführt werden“, erklärt Eschen.
Zudem seien weitere Gesetzesänderungen auf Bundesebene notwendig, um sexualisierter Gewalt gegen Frauen rechtlich besser begegnen zu können. „Es wird Zeit, dass der Bund „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht einführt, um Täter in die Verantwortung zu nehmen und Betroffene zu schützen. Auch muss das sogenannte „Catcalling“ endlich auch in Deutschland strafbar sein. Gewalt gegen Frauen gibt es in vielen Facetten – und jede ist eine zu viel!“