Tierschutz

Koalition will Klagerechte für Tierschutz stärken

Das Bremer Regierungsbündnis will den Tierschutz verbessern. Dafür wird das seit 2007 in Bremen geltende Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine um die Möglichkeiten zur Anfechtungs- sowie Verpflichtungsklage erweitert. Das sieht ein von den Grünen initiierter Antrag vor, den die Koalition nun ins Parlament eingebracht hat. Damit beginnt im Land Bremen ein neues Kapitel für den Tierschutz: Mit den zusätzlichen Klagerechten haben Tierschutzvereine künftig mehr Möglichkeiten, bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht die Belange der Tiere gegen Behörden durchzusetzen. Die Anfechtungsklage mit aufschiebender Wirkung kann z. B. dazu dienen, von Behörden geduldete Missstände bei der Tierhaltung zu unterbinden. Bisher war es nur möglich, einen Behördenbeschluss im Nachgang für falsch erklären zu lassen – und damit mitunter viel zu spät für das Retten der Tiere.

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Tierschutz bezeichnet der tierschutzpolitische Sprecher Philipp Bruck die geplante Reform: „Tiere können nicht selbst für ihre Rechte eintreten. Umso wichtiger, dass wir Tierschutzorganisationen umfassende Rechte geben, einzuschreiten, wenn wir als Staat unsere Aufgaben zum Schutz der Tiere verletzen. Egal ob im Zirkus, in der Landwirtschaft oder in der privaten Haltung von Haustieren: Tiere dürfen nicht gequält werden. Wo immer das passiert, haben anerkannte Tierschutzorganisationen nun mehr Möglichkeiten, im Namen der Tiere vor Gericht zu ziehen. So weit soll es im Idealfall aber gar nicht kommen: Schon die Informations- und Beteiligungsrechte dürften dafür sorgen, dass Tierschutz zukünftig mehr Gewicht bekommt. Und ein Verbandsklagerecht kann auch die Zusammenarbeit von Tierschützer*innen, Tierschutzvereinen und Behörden fördern, sodass Missstände schon behoben werden, bevor jemand klagen muss.“