Finanzpolitik

Immobilienspekulation ausbremsen - MieterInnen besser schützen

Die rot-grüne Koalition will ausufernder Immobilienspekulation zu Lasten von MieterInnen die Grundlage entziehen.  Dafür soll das Steuerschlupfloch bei sog. ‚Share Deals‘ geschlossen werden, wie ein heute im Landtag beschlossene Antrag vorsieht. Während NormalbürgerInnen für ihr Eigenheim Grunderwerbsteuer entrichten müssen, so der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker, sparen sich Immobilienspekulanten diese Steuer bisher: „Share Deals sind ungerecht und fördern die Spekulation mit Immobilien. Hauptleidtragende sind die MieterInnen, denn ihre Mieten steigen durch die Immobilienspekulation rasant. Aber auch den Ländern entgehen Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein. Diese großen Immobiliendeals müssen beendet werden. Ein anteiliger Grunderwerb muss auch anteilig besteuert werden. Dies würde helfen, MieterInnen besser vor Spekulanten zu schützen.“

Bei den sog. Share Deals bedienen sich die Unternehmen eines einfachen Steuerschlupflochs: Werden Anteile an Unternehmen (Shares), in denen die Grundstücke enthalten sind, gekauft, braucht der Käufer keine Grunderwerbssteuer zu bezahlen - jedenfalls wenn er weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erwirbt (Share Deal). Denn die Grunderwerbsteuer fällt erst an, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile (zum Beispiel Aktien) auf den Käufer übergehen. Die FinanzministerInnen haben sich im Juni des letzten Jahres darauf verständigt, dass der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst wird, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird. Bislang gelten eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Haltefrist von fünf Jahren.

„Die Einigung der FinanzministerInnen ist ein richtiger Schritt unter schwierigen Verhandlungsbedingungen gewesen. Trotzdem reicht er nicht aus. Wenn es nicht zu einem Ende dieses unsäglichen Steuermodells kommt, muss ein anteiliger Grunderwerb auch anteilig besteuert werden. Also, wer 50 % kauft, muss auch 50 % der Grundsteuer entrichten. Damit würden wir einen wesentlichen Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit und Mieterschutz machen“, unterstreicht Björn Fecker.