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Grüne: Landesmindestlohn erhöhen und Kommission einrichten

Damit Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit leben können, will die Grünen-Fraktion den Landesmindestlohn zum 1. Januar 2020 auf 10,93 Euro anheben. Das entspricht der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes. Soweit besteht Einigkeit mit dem Koalitionspartner. Anders als die SPD wollen die Grünen die 10,93 Euro allerdings als Startbetrag verstanden wissen, dessen Erhöhung künftig nicht allein an prozentuale Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst gekoppelt werden soll. Denn dies könnte dazu führen, dass sich der reale Abstand zwischen Mindestlohn und Tariflöhnen immer weiter vergrößert. Stattdessen fordert die Grünen-Fraktion die Einrichtung einer Landesmindestlohnkommission, die anhand von Lohnentwicklung, Lebenshaltungskosten und Entwicklung der Mieten künftige Anpassungen vornehmen soll. Außerdem wollen die Grünen die studentischen Hilfskräfte beim Landesmindestlohn einbezogen wissen. Der Bereich des sozialen Arbeitsmarktes soll hingegen ausgeklammert bleiben – denn Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt würden es als ungerecht empfinden, wenn sie weniger verdienen als geförderte Personen im zweiten Arbeitsmarkt. Ein entsprechendes Positionspapier mit diesen Kernpunkten hat die Fraktion heute beschlossen.

Von der Anhebung des Landesmindestlohns geht erneut ein deutliches Signal an die Adresse der Bundesregierung aus, so Henrike Müller, den Bundesmindestlohn endlich armutsfest zu machen: „Mit der Anhebung des Landesmindestlohnes machen wir deutlich: Wer Tag für Tag in Vollzeit arbeitet, muss vom Lohn für diese Arbeit auch leben können. Das ist ein Kernpunkt sozialer Gerechtigkeit. Der Wirkungsbereich des Landesmindestlohns ist allerdings begrenzt. Er gilt hauptsächlich für Beschäftigte in öffentlichen Unternehmen wie dem Bremer Flughafen und bei öffentlich finanzierten Einrichtungen wie etwa im Kultur- und Sozialbereich. Nötig ist vor allem die Anhebung des Bundesmindestlohnes. Das würde bundesweit die Lage vieler Menschen verbessern, die trotz Vollzeitjob zum Ämtergang und Aufstocken gezwungen sind. Das ist entwürdigend und spaltet die Gesellschaft. Auch seriöse Unternehmen profitieren von einem höheren Mindestlohn, denn dadurch werden sie vor der ruinösen Konkurrenz von Billiganbietern geschützt. Der Mindestlohn ist aber nur eine unter vielen Maßnahmen, um ein Leben in Armut trotz Arbeit zu verhindern. Nötig ist u.a. auch eine höhere Tarifbindung von Unternehmen, die in den letzten Jahren dramatisch auf 25 Prozent gesunken ist. Um die Tarifbindung wieder zu stärken, muss die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtert werden. Aber auch der Niedriglohnsektor, der insbesondere Frauen betrifft und zur Altersarmut führt, muss eingedämmt werden. Nicht zuletzt müssen und wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter erhöhen. So sind etwa flexiblere Kita-Öffnungszeiten erforderlich, damit z.B. Alleinerziehende überhaupt in Schichtdiensten arbeiten können.“