Verkehr

Tempo 30 vor Schulen und Kitas wird deutlich ausgeweitet

Runter vom Gas vor Kitas und Schulen: Bremen ordnet dort ebenso wie im Bereich von Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen deutlich mehr Tempo 30 an. Das Ziel:  Das Unfall- und Verletzungsrisiko der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen soll verringert werden. Bereits heute gilt Tempo 30 vor 583 Einrichtungen. Bremenweit erfolgt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der zweiten Jahreshälfte zunächst vor weiteren 71 Einrichtungen – auch wenn sie sich an Hauptstraßen befinden. Bei 107 Einrichtungen wird erst noch bis Anfang des kommenden Jahres vertieft geprüft, ob Tempo 30 relevante Auswirkungen auf die Taktzeiten des ÖPNV hätte oder zum Ausweichen des Autoverkehrs in das Wohnumfeld führen würde. Damit setzt das Amt für Straßen und Verkehr einen von den Grünen initiierten Bürgerschaftsbeschluss um. Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit deutlich und wird nun zum Regelfall vor schutzwürdigen Einrichtungen, betont der verkehrspolitische Sprecher Ralph Saxe: „Kinder verhalten sich im Straßenverkehr unvorsichtiger als Erwachsene. Sie können Entfernungen noch nicht richtig einschätzen und erkennen das Risiko schnell heran fahrender Fahrzeuge nicht. Tempo 30 senkt das Unfallrisiko und insbesondere die Schwere von Verletzungen deutlich. Denn bei diesem Tempolimit halbiert sich der Anhalteweg gegenüber Tempo 50. Für den Schutz der Kinder ist Tempo 30 vor Kitas und Schulen auch an Hauptstraßen absolut zumutbar. Wir erwarten, dass bei den gut hundert noch näher zu prüfenden Einrichtungen Tempo 30 die Regel wird und nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen wird. Bremen muss in puncto Verkehrssicherheit besser werden.“

Die Ausweitung von Tempo 30 vor Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder auch Behinderteneinrichtungen wird durch eine bundesweit geltende Änderung der Straßenverkehrsordnung möglich. Während das Tempolimit zuvor nur bei einer besonderen Gefahrenlage vor solchen Einrichtungen angeordnet werden konnte, kann dies nun in der Regel präventiv geschehen. Ausnahmen sind für die Fälle vorgesehen, in denen Tempo 30 die ÖPNV-Taktzeiten erheblich einschränken würde oder mit einem starken Ausweichen von Fahrzeugen in die benachbarten Wohngebiete zu rechnen ist. In diesen Fällen können allerdings Ampeln, Fußgängerüberwege oder auch Sperrgitter für mehr Verkehrssicherheit vor den Einrichtungen realisiert werden.