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Unsinniger Optionszwang in Bremen de facto ausgesetzt

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, müssen sich in Bremen künftig nicht mehr bis zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden. Die Hansestadt setzt den umstrittenen Optionszwang wie bereits Hamburg mit einer Übergangsregelung de facto aus. Bis die Bundesregierung endlich mit einem entsprechenden Gesetz für Rechtssicherheit sorgt, müssen Betroffene allerdings einen rein formalen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Dazu erklärt die migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh: „Wir Grünen waren immer gegen den Optionszwang. Es ist unsinnig, wenn hier verwurzelte junge Deutsche zwangsausgebürgert und zu Ausländern im eigenen Land gemacht werden. Das konterkariert jegliche Integrationsbemühungen. Junge Menschen sollen sich auf ihre Ausbildung und ihren Lebensweg konzentrieren können, aber sich keine Gedanken über ihre Staatsangehörigkeit machen müssen. Der Innensenator hat nun eine pragmatische Lösung gefunden. Damit ist in Bremen faktisch sichergestellt, dass junge Menschen ihre doppelte Staatsbürgerschaft behalten können. Allerdings kommt es jetzt darauf an, dass die betroffenen Bremerinnen und Bremer umfassend informiert werden. Zugleich ist Bundesinnenminister de Maizière gefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zur angekündigten Abschaffung des Optionszwangs vorzulegen. Außerdem muss der generelle Doppelpass in einem Einwanderungsland wie Deutschland endlich zur Normalität werden. Das erleichtert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft.“