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Grüne hinterfragen geplantes Freihandelsabkommen mit Kanada

Dem Bremer Senat liegt inzwischen der Vertragstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zur Stellungnahme vor. Das geplante Abkommen gilt als ‚Blaupause‘ für das mögliche Freihandelsabkommen TTIP mit den USA. Es ist zu befürchten, dass durch diese Freihandelsabkommen hohe Standards im Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz unter die Räder kommen könnten. Zudem drohen Klage-Privilegien für Konzerne, mit denen nationale Rechtssysteme unterlaufen werden könnten. Mit einer Kleinen Anfrage an den Senat will die Bürgerschaftsfraktion der Grünen nun die Details der geplanten Regelungen und die Haltung der Landesregierung dazu erfahren. Die Grünen erinnern an einen Bürgerschaftsbeschluss vom Mai, der den Senat verpflichtet, ein Aufweichen der Schutzstandards und die demokratiebedrohenden Streitschlichtungsverfahren nicht zu akzeptieren. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher Hermann Kuhn: „Der Senat muss CETA eine Absage erteilen, falls wir uns dadurch die kaum geprüfte Zulassung von Genmais, Fracking oder auch eine erzwungene Marktöffnung bei der kommunalen Daseinsvorsorge einhandeln.  Auch Klage-Sonderrechte  in CETA oder TTIP lehnen wir entschieden ab. Damit würden global agierende Konzerne die Möglichkeit erhalten, Staaten vor private Schiedsgerichte zu zerren. Sie könnten einseitig gegen Gesetze zum Schutz von VerbraucherInnen oder Umwelt klagen und hohe Ausgleichszahlungen verlangen, wenn dadurch ihre Profite geschmälert würden. Das würde die Handlungsfähigkeit demokratischer Staaten aushebeln. Für ein solch gefährliches Instrument gibt es zwischen Staaten mit funktionierenden Rechtssystemen keinen vernünftigen Grund. Bremen kann keinem Freihandelsabkommen zustimmen, das die hohen Schutzstandards für Mensch und Umwelt in den EU-Mitgliedsstaaten beschneiden würde.“