Mehr Transparenz für Gebührenzahler

Mehr Transparenz für Gebührenzahler

"Radio Bremen gehört allen. Die Rundfunkanstalt muss die Menschen deshalb künftig mehr darüber informieren, wie ihr Geld eingesetzt wird. Der Rechnungshof soll fortan auch die Tochterunternehmen und Beteiligungen prüfen. Den Rundfunkrat wollen wir von 36 auf 22 Mitglieder verkleinern und seine Arbeit stärker professionalisieren. Dafür sind Fortbildungen nötig, weil der Rundfunkrat die Wirtschaftspläne genehmigen sowie allen Verträgen zu Programmbeiträgen und Serien, die mehr als eine Million bzw. zwei Millionen Euro kosten, zustimmen muss", erklärt Anja Stahmann, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, einige Neuerungen, die bei der Novellierung des Radio Bremen-Gesetzes vorgesehen sind.

"Mit der Novellierung des Radio Bremen-Gesetzes schaffen wir mehr Transparenz für die Gebührenzahler und stärken die Initiativrechte der Rundfunkräte. Der öffentlich-rechtliche Sender soll unter anderem eine Publikumsstelle einrichten. Jeder Hörer oder Zuschauer kann sich künftig mit Beschwerden oder Anregungen an diese Publikumsstelle wenden", ergänzt Frank Schildt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Anja Stahmann und Frank Schildt begrüßen, dass dem Rundfunkrat künftig auch eine Migrantin bzw. ein Migrant angehören wird: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt für die Integration von Zugewanderten eine bedeutende Rolle. Migranten stellen auch in Bremen eine wichtige gesellschaftliche Gruppe dar. Diesen Fakt berücksichtigen wir nun mit einem Sitz im Rundfunkrat, so dass Migranten ihre Belange einbringen können. Im RB-Gesetz wird die Integration von Migranten als Aufgabe verankert."

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • NotwendigeUmsetzung der EU-Richtlinien und der Rundfunkstaatsverträge: zum Beispiel mit der Anwendung des Jugendmedienschutzvertrages
  • Schaffung einer Publikumsstelle: Nach dem Vorbild des WDR nimmt die Publikumsstelle alle Eingaben und Anfragen entgegen. Jeder hat das Recht, sich mit Beschwerden und Anregungen zum Programm an die Rundfunkanstalt zu wenden. Die Eingaben sollen zügig beantwortet werden. Auf den Internetseiten von RB ist deutlich auf die Möglichkeit von Eingaben hinzuweisen.
  • Mehr Transparenz für die Bürger: Stärkere Informations- und Veröffentlichungspflichten des Senders, beispielsweise Veröffentlichung des Jahresabschlusses und einer Zusammenfassung des Konzernlageberichtes auf der RB-Internetseite. Der Rundfunkrat tagt öffentlich und mindestens sechs Mal jährlich.
  • Mehr Rechte für den Rechnungshof: Der Rechnungshof soll fortan auch die Tochterunternehmen und Beteiligungen von RB prüfen dürfen. Über die Verwendung von Rundfunkgebühren muss die Anstalt Rechenschaft ablegen. Denkbar ist auch ein Jahrbuch "Rechenschaftsbericht für die Gebührenzahler".
  • Verkleinerter und gestärkter Rundfunkrat mit Migranten-Vertreter: Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane von Radio Bremen. In ihm sind eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Organisationen und Gruppierungen des Landes Bremen vertreten. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahl der Intendantin/des Intendanten, die Wahl von sechs der neun Mitglieder des Verwaltungsrates, die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die abschließende Stellungnahme bei Beschwerden über ausgestrahlte Sendungen. Der Rundfunkrat berät die Intendantin/den Intendanten in allen Programmfragen.
  • Der Rundfunkrat soll mehr Rechte erhalten. Er muss u.a. Verträgen zu Programmbeiträgen, die über eine Million Euro kosten, und Serien, die über zwei Millionen Euro kosten, vorher zustimmen. Auch Kooperationsverträge, die von erheblicher Bedeutung für das Programm, den Haushalt oder die Personalwirtschaft sind, bedürfen seiner Zustimmung. Der Rundfunkrat, der die Interessen der Allgemeinheit vertritt, soll das Recht erhalten, eigene Expertisen und Gutachten in Auftrag zu geben oder Sachverständige hinzuzuziehen. Ferner sind umfassende Auskunftsrechte, Fortbildungen und Schulungen für die ehrenamtlichen Räte sowie die Bildung eines Präsidiums mit den RB-Ausschuss-Vorsitzenden vorgesehen.
  • Der Rundfunkrat soll von 36 auf 22 Mitglieder verkleinert und durch die Einbeziehung von fünf Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung/ Betriebswirtschaft oder Unternehmensberatung, Medienwirtschaft/Medientechnik, Medienwissenschaft/Medienpädagogik, Journalistik/ Publizistik und Kultur (insbes. der bildenden Künste und Musik) professionalisiert werden. Diese fünf Personen sollen künftig nicht mehr von der Kulturdeputation, sondern vom Medienausschuss benannt werden. Erstmals erhält eine Vertreterin/ein Vertreter legitimierter Migrantengruppen einen Sitz im Rundfunkrat. Die gesellschaftlichen Gruppen sollen bei der Wahl ihrer Vertreter zu je 50 Prozent Frauen und Männer berücksichtigen.