Fahrdienststreichung rückgängig machen - Gericht erklärt Kürzungen für rechtswidrig

Fahrdienststreichung rückgängig machen - Gericht erklärt Kürzungen für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Bremen hat gestern die vollständige Streichung der Fahrdienst-Gutscheine für behinderte HeimbewohnerInnen für rechtswidrig erklärt. Die alte Fahrdienstregelung sei das absolute Minimum gewesen: Wenigstens einmal pro Woche war bis zur Kürzung im letzten Jahr sichergestellt, dass die Behinderten durch eine für sie kostenlose Fahrt am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen konnten. Das Gericht erklärte außerdem, die HeimbewohnerInnen hätten zusätzlich einen Anspruch auf Verwandtenbesuche.

 

Dirk Schmidtmann, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, fordert Sozialsenatorin Rosenkötter auf, sofort Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen: "Die Kürzung muss sofort zurückgenommen werden. Die große Koalition hat den behinderten HeimbewohnerInnen ein Jahr lang ihre Rechte vorenthalten. Bitter, dass erst eine Klage nötig ist, damit den Betroffenen ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird."

Von der rechtswidrigen Streichung sind circa 130 HeimbewohnerInnen in Bremen betroffen. Ihnen wurde zunächst die gesamte Fahrdienstleistung gestrichen. Zu Beginn dieses Jahres hat man denjenigen, die gegen die Streichung geklagt haben, zunächst 60 Euro im Monat gewährt. Horst Frehe, künftiger grüner Bürgerschaftsabgeordneter, kritisiert: "Wer beispielsweise in Friedehorst wohnt und mit dem Taxi in die Stadt fahren will, kann das mit 60 Euro nur einmal im Monat. Das reicht bei weitem nicht, wie es jetzt auch vom Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt wurde. Bis zu einer Neuregelung, die auch das Recht auf Verwandtenbesuche einbeziehen muss, sollte die alte Fahrdienstregelung wieder in Kraft gesetzt werden. Das fordert im übrigen auch das Verwaltungsgericht. Ich erwarte vom Senat, dass er sofort handelt und nicht die Koalitionsverhandlungen und eine neue Senatsbesetzung abwartet. Es geht schließlich um die Umsetzung eines Rechtsanspruchs!"