Senat soll „Bürokratenrallye“ für Doppelpassinhaber beenden

Senat soll „Bürokratenrallye“ für Doppelpassinhaber beenden

Über 4.000 eingebürgerten Türkinnen und Türken in Bremen droht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und in bestimmten Fällen sogar die Staatenlosigkeit, wenn sie die türkische Staatsangehörigkeit wieder annehmen oder bereits angenommen haben. Auf einer Veranstaltung der grünen Bürgerschaftsfraktion am Montag, den 4. Juli, wurde die erhebliche Verunsicherung in der deutsch-türkischen Gemeinde in Bremen deutlich. Der grüne Fraktionsvize Matthias Güldner und die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck informierten gemeinsam mit Rechtsanwälten Betroffene und Multiplikatoren über die Rechtslage und die nötigen Schritte zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und der späteren Wiedereinbürgerung. In seiner Stellungnahme wirft Güldner dem Bremer Senat vor, bei seiner Aktion drei Versäumnisse begangen zu haben:

"Erstens hat der Innensenator nur ehemalige türkische Staatsangehörige angeschrieben, obwohl das Gesetz eindeutig für alle Eingebürgerte, ja sogar für alle Deutschen gilt, die möglicherweise im Ausland eine zweite Staatsangehörigkeit angenommen haben. Hier nur die ehemaligen Türken herauszupicken ist unverantwortlich und eine eindeutige Diskriminierung, die das Gesetz in keiner Weise rechtfertigt.

Zweitens hat der Brief lediglich die bestehende Unsicherheit der Betroffenen noch weiter erhöht. Haben Menschen darauf hin Nachfragen und wollen ihre individuelle Situation klären, so muss die sowieso schon überlastete Ausländerbehörde meistens passen und die seit dem frühen Morgen anstehenden Menschen gehen oft unverrichteter Dinge wieder nach Hause.

Drittens hat der CDU-Politiker Röwekamp bewusst darauf verzichtet, mögliche Erleichterungen für die Betroffenen und seine eigene Verwaltung bei der unbürokratischen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis und bei der Wiedereinbürgerung anzuordnen. Anders als zum Beispiel in Berlin oder Hessen wird den per Gesetz wieder Ausgebürgerten nicht automatisch wieder der Aufenthaltsstatus zuerkannt, den sie vor der Einbürgerung hatten, zum Beispiel die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Hier in Bremen erhalten die Menschen nur eine maximal dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Bei der Wiedereinbürgerung müssen sie erneut alle Hürden, wie Sprachtests und Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes, überwinden, obwohl sie die Voraussetzungen bei der ersten Einbürgerung bereits einmal erfüllt haben."

Matthias Güldner fordert den Bremer Innensenator auf, "diese integrationspolitisch schädliche, rechtsstaatlich unnötige und finanziell kostspielige "Bürokratenralley" zu beenden und für die einfachsten und schnellstmöglichen Verfahren zur Klärung der Aufenthalts- und Staatsbürgerrechte zu sorgen. "Wenn der Bremer Senat hier zu einfallslos ist, kann er sich ja in anderen Bundesländern informieren, wie man Kosten spart und die Menschen, die seit vielen Jahren als Deutsche unter uns leben, nicht verschreckt."