Kinder | Soziales und Jugendpolitik

Kein Kind darf verloren gehen!

e-learning Sportunterricht by SanyaSM (iStock)

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Kinderschutz auch während der Pandemie gewährleisten, psychosoziale Folgen für Kinder und Jugendliche ernst nehmen und Folgeschäden abfedern

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die Aufhebung der Präsenzpflicht für Schulen und Kitas sowie Regelungen zur Heim- und Kurzarbeit führen dazu, dass Kinder und Jugendliche viel Zeit mit ihren Eltern in ihren Wohnungen verbringen. Kinder und Jugendliche erleben die Einschränkungen als sehr belastend und haben mit gravierenden Folgen zu kämpfen. Neben den konkreten Einschränkungen, die ihren Alltag betreffen, bekommen viele Kinder auch die Sorgen und Ängste ihrer Eltern und weiterer Bezugspersonen zum Teil ungefiltert mit. Sie sind durch die Pandemie verunsichert und vermissen die alte Stabilität und Sorglosigkeit in ihrem Leben. Durch den fehlenden Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen entstehen psychische aber auch soziale Auffälligkeiten. Kinder, die Deutsch nicht als Erstsprache sprechen, laufen Gefahr, massive sprachliche Rückschritte zu machen, da ihnen die Sprachanlässe in Kita und Schule fehlen. Durch das fehlende gemeinsame Spiel mit anderen Kindern und zu wenig Bewegung nehmen die sozialen und die fein- und grobmotorischen Fähigkeiten ab.

Verunsicherung, finanzielle Nöte, daraus entstehender Stress und Existenzängste können zu einer Zunahme von Konflikten führen. Kinder laufen häufiger als sonst Gefahr, häusliche Gewalt im Alltag zu erleben. Dies kann z.B. durch vermehrten Drogen- oder Alkoholkonsums im Elternhaus entstehen. Keine Familie, unabhängig vom sozialen Status, ist davor gefeit, an ihre (häuslichen) Grenzen zu kommen. Dem dürfen Kinder und Jugendliche nicht schutzlos ausgesetzt sein. Wichtig ist, dass ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote zur Verfügung stehen und sie diese auch kennen.

Durch das eingeschränkte Angebot der Kindertageseinrichtungen, Schulen und der außenschulischen Jugendarbeit reduzieren sich die soziale Teilhabe und der Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen außerhalb der Familie massiv. Zusätzlich entsteht in vielen Familien Konfliktpotenzial durch die Betreuung der Kinder und Jugendlichen zuhause, dem Distanzunterricht und der Berufstätigkeit der Eltern. Kinder und Eltern kommen dabei schnell an ihre Grenzen. Die Kitas und Schulen sind daher in der Verantwortung, den Kontakt zu den Kindern, die aktuell nicht in die Kita oder in die Schule gehen, aufrechtzuerhalten und neben den Lerninhalten ein offenes Ohr für sie zu haben. Die Erzieher*innen, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen sind daher erneut angehalten, den Kontakt und die Begleitung von Kindern während des Lockdowns und des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs aufrechtzuerhalten und als feste Bezugspersonen Stabilität und Sicherheit zu geben. Es ist wichtig, dass Kitas, Schulen und Jugendhilfe eng zusammenarbeiten und sich austauschen, so dass, sofern es (z.B. durch die Anordnung von Notbetreuung) zu Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung bzw. des Präsenzunterrichtes in Schulen kommt, diejenigen Kinder vorrangig aufgenommen werden können, für die ein Schutzkonzept besteht oder für die aus anderen Gründen vom Jugendamt eine Betreuung in der Regeleinrichtung für erforderlich gehalten wird.

Wir fordern daher, dass der Senat weiterhin für Bremen und Bremerhaven sicherstellt,

  • dass die Erreichbarkeit der Jugendämter im Land Bremen fortwährend als allerhöchste Priorität sichergestellt wird. Die Hilfen zur Erziehung (von §§ 27 bis § 35a SGB VIII) müssen unter Einhaltung der AHA-Regeln fortlaufen und die Überprüfung der Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) muss weiterhin vor Ort unter dem Vier-Augen-Prinzip stattfinden.
  • dass die Jugendämter auch im Lockdown weiterhin verlässliche Kinderschutzkonzepte in Zusammenarbeit mit den Eltern und Trägern individuell erstellen, jeweils die pandemiebedingten Rahmenbedingungen berücksichtigen, jedoch mit der Prämisse, dass der Präsenzkontakt zur Familie immer aufrechterhalten bleibt.
  • dass bei eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb ein verpflichtendes Konzept je Einrichtung erstellt wird, mit dem sichergestellt wird, dass mit den Kindern auch in dieser Zeit mindestens wöchentlich Kontakt gehalten wird und es weiterhin Ansprechpartner*innen für sie gibt, so wie es schon beim Lockdown im Frühjahr im vergangenen Jahr zum Teil sehr gut umgesetzt worden ist.
  • dass Kitas, wie bereits im Frühjahr 2020, erneut Angebote für Eltern entwickeln, die mit einfachen Mittel zuhause umgesetzt werden können; z.B. Bastel-, Spiel- oder Kochanleitungen.
  • dass geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, während des Distanzunterrichts besondere Aufmerksamkeit durch Lehrkräfte erhalten. Die Träger der ÜWHs müssen Sorge tragen, dass die technischen Bedingungen so gestaltet sind, dass das Online-Lernen funktioniert. Zusätzlich bedarf es weiterhin einer Unterstützung bei der Übersetzung von Informationen über die aktuelle Lage, damit sowohl Eltern als auch Kinder richtige Informationen erhalten.  
  • dass niedrigschwellige Angebote der Offenen Jugendarbeit auch während der Einschränkungen durch die Pandemie weiterhin aufrechterhalten bleiben und durch mehr Träger angeboten werden.

Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen fordern wir:

  1. dass unverzüglich die Möglichkeit für ein kostenloses, warmes Mittagessen für Kinder aus Familien mit wenig Einkommen geschaffen wird, wenn sie nicht an der Essensversorgung in den Einrichtungen teilnehmen können.
  2. dass eine breit angelegte mehrsprachige Informationskampagne, die alle Bevölkerungsgruppen über den bremischen Kinder- und Jugendnotdienst, der 24 Stunden am Tag erreichbar ist, informiert, erarbeitet und veröffentlicht wird.
  3. dass  eine Kinderschutz-Postkartenaktion (analog und digital) mit kindgerechten Informationen über Hilfsangebote in Bremen und Bremerhaven erstellt wird.  Diese könnten sowohl z.B. in Supermärkten oder in Bussen/Straßenbahnen ausgelegt werden, als auch über socialmedia und Nachrichtendienste verbreitet werden.
  4. dass eine kindgerechte Kampagne über Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche auf der Lernplattform itslearning eingestellt wird und allen Schüler*innen als Kurs zugänglich gemacht sowie im Unterricht thematisiert wird.
  5. dass der Lehrplan der Klassen während des eingeschränkten Schulbetriebs so verändert wird, dass Schüler*innen und Lehrkräfte digital in einen sozial-emotionalen Austausch untereinander treten können (in Gruppen- oder Einzelgesprächen) oder während der Schulzeit gemeinsam digitale Spiele gespielt werden können, um neben dem eigentlichen Lernen auch einen Ausgleich zu haben und sich auch einmal ablenken zu können.
  6. dass für Kinder und Jugendliche mit nicht-deutscher Erstsprache Sprachanlässe durch die Schule geschaffen werden, z.B. durch Vorlesepat*innen, die telefonisch Kontakt aufnehmen oder durch Schüler*innen, die kooperatives Lesetraining am Telefon oder per Zoom durchführen.
  7. dass Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche (digital, an der frischen Luft) u. a. in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund geschaffen bzw. ausgeweitet werden.
  8. dass auch im Distanzunterricht der Schulsport durch Bewegungsangebote ersetzt wird und für Schüler*innen unter Anleitung der Lehrkraft Anlässe geschaffen werden, um sich zuhause gefahrlos zu bewegen.
  9. dass die niedrigschwelligen Angebote der Offenen Jugendarbeit (OJA) zusätzlich durch digitale ergänzt werden, um so eine größere Anzahl an Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Die Verwendung der Schul-iPads für die OJA muss dafür ermöglicht werden.  Weiterausgebaut werden sollen z. B.: digitales Teetrinken - die Träger laden Jugendliche über Zoom-Konferenzen ein etc., Verabredungen an der frischen Luft werden organisiert, um in Zweierteams Spaziergänge oder Sport zu machen.
  10. dass die kostenlose Bereitstellung von FFP2-Masken für Beschäftigte im Bereich Kinderschutz und der Offenen Jugendarbeit sichergestellt wird.
  11. dass die Einführung und Bereitstellung von Selbsttests für die Beschäftigten der stationären und ambulanten Jugendhilfe als zusätzliche Schutzmaßnahme ergänzt wird.
  12. dass kindgerechte Quarantänerichtlinien erlassen werden, welche die besondere Situation und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und unter anderem ermöglichen, sich innerhalb der Familie sehen zu dürfen und Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen. Zudem sind entsprechende Hintergrundinformationen für die Eltern zur Verfügung zu stellen.

 

    Bremen, den 03. Februar 2021