Große Anfrage „Zuwendungsrecht modernisieren – unnötige Bürokratie und Hemmnisse für Träger abbauen"

Der Staat gewährt finanzielle Zuwendungen zur Erledigung von Aufgaben, an deren Erfüllung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Das Land Bremen hat eine äußerst vielfältige und den sozialen Zusammenhalt stärkende Landschaft von Institutionen, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die in den Bereichen Umwelt, Soziales, Kultur, Gesundheit, Sport etc. wertvolle Arbeit leisten. Viele dieser Träger sind auf Zuwendungen des Landes und der Kommunen angewiesen. Das zurzeit geltende Zuwendungsrecht stellt bei der Antragsstellung gerade die kleinen Träger regelmäßig vor große Herausforderungen. In einer Großen Anfrage fragen die Regierungsfraktionen den Senat daher u. a.: Welche Möglichkeiten gibt es bisher schon, Zuwendungen in Form von Projektförderungen auch mehrjährig zu bewilligen? Welche Änderungen im Zuwendungsrecht sind nötig, um auch für spontaner arbeitende Initiativen, zumeist Projekte von jüngeren Bremer*innen, abzusichern, dass Zuwendungen nicht nur zu einem oder zwei Terminen im Jahr vergeben werden, sondern dass auch eine flexiblere Handhabung durch die Ressorts möglich ist? Zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp.

Die Große Anfrage vom 10. November 2020, Drucksache 20/704 und die Antwort des Senats vom 26. Januar 2021, Drucksache 20/797