Antrag „Reiserecht ändern – Kund*innen besser schützen"

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook und verbundener Unternehmen stellt sich für die Reisenden, die ihre Reise bereits ganz oder teilweise bezahlt haben, für die Reisebüros und für Hotelunternehmen und nicht zuletzt für die Staatskasse wegen unterbliebener Steuerzahlungen als eine große Katastrophe dar. Die Regierungsfraktionen fordern den Senat daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, sich mit einer Bundesratsinitiative für eine Änderung des bestehenden Reiserechts mit u. a. folgendem Ziel einzusetzen: Die Haftung der Insolvenzversicherung soll zukünftig nicht mehr auf 110 Millionen Euro gedeckelt, sondern dem tatsächlichen Geschäftsvolumen angepasst werden, um die Risiken der Reisenden in voller Höhe abzudecken. Zuständige Abgeordnete der Grünen Fraktion ist die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Dorothea Fensak.

Der Antrag vom 03. Dezember 2019, Drucksache 20/194


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 26. Februar 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Dorothea Fensak: „Das Reiserecht ist dringend zu überarbeiten, damit eine volle Absicherung der Kunden*Innen und der Verbrauchergemeinschaft besteht. Bei der Umsetzung des Rechts sollte nicht nur eine Stärkung der Pauschalreisenden, sondern auch eine Stärkung der Fluggastrechte, wie auch eine Wiederaufnahme der Tagesreisen erfolgen.“