Antrag „Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Jugendhilfe deutlich reduzieren!"

Minderjährige Pflegekinder und Jugendliche in betreuten Wohneinrichtungen erhalten Hilfen zur Erziehung und, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, häufig auch Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII. Wenn diese anfangen zu arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen, müssen sie einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte (75 Prozent) abgeben, um sich damit an den Kosten ihres Lebensunterhaltes und ihrer Miete, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung neben den Betreuungskosten von den Jugendämtern getragen werden, zu beteiligen. Die Regierungsfraktionen fordern daher den Senat u. a. auf, sich auf der Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Kostenbeiträge von Jugendlichen und jungen Volljährigen sehr deutlich, möglichst auf 25 Prozent, abgesenkt werden. Zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp.

Der Antrag vom 11. Februar 2020, Drucksache 20/263


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 27. Februar 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Sahhanim Görgü-Philipp: „Mit diesem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass junge Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen aufwachsen, eine deutliche Entlastung erfahren. Statt einer zu hohen Kostenheranziehung, die den Schwung und die Motivation einschränkt, wollen wir junge Menschen ermutigen und unterstützen, ihren eigenen beruflichen Werdegang  zu gehen.“