Antrag „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen"
Im Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen ist bisher weder die Fortdauer eines bereits bestehenden Beamtenverhältnisses noch die Rückführung in ein früheres Dienstverhältnis nach Ablauf der Amtszeit als beauftragte Person geregelt. Die Koalitionsfraktionen regeln mit diesem Gesetzentwurf die Fortdauer des bestehenden Dienstverhältnisses. Der zuständige Abgeordnete ist Björn Fecker.
Der Antrag vom 22. Februar 2022, Drucksache 20/1364