Antrag „Gesetz zur Änderung der Gebührenbefreiungstatbestände“

Antrag „Gesetz zur Änderung der Gebührenbefreiungstatbestände“

Einige Institutionen, wie Religionsgemeinschaften, bekommen aufgrund ihrer Förderungswürdigkeit bestimmte Gebühren erlassen. Diese Gebührenbefreiungstatbestände sollen in Zukunft transparent im Zuwendungsbericht aufgeführt werden. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung. Einen entsprechenden Antrag haben jetzt die Fraktionen von SPD und Grünen, mit dem innenpolitischen Sprecher der Grünen, Björn Fecker, eingebracht. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 26. Januar 2017 wurde der Antrag in erster Lesung beschlossen und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.Der Antrag vom 14. Dezember 2016, Drucksache 19/881

In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 20. September 2017 wurde der Antrag beschlossen.