Antrag "Gesetz zum besseren Schutz der Privatanschrift bei bürgerschaftlichem Engagement"

Die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses hat zu einer erhöhten Gefährdungslage für Personen geführt, die sich öffentlich engagieren. Gleichwohl gibt es in Gesetzen des Landes Bremen noch Regelungen, welche diese Personengruppe im Einzelfall verpflichten, ihre Privatanschrift öffentlich zu machen. In einem gemeinsamen Antrag bringen die Koalitionsfraktionen ein entsprechendes Gesetz in die Bremische Bürgerschaft ein, um landesrechtliche Offenlegungspflichten anzupassen und sich für entschärfte Impressumsvorgaben einzusetzen.
Die zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla. Der Antrag vom 18. Februar 2026, Drucksache 21/1625.
Das Gesetz wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 25. und 26. Februar in erster und zweiter Lesung beschlossen.