Antrag "Einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung endlich auch beim Wohnen"

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt seit 2006 vor Diskriminierung im Arbeitsleben und bei zivilrechtlichen Geschäften. Für den Bereich Wohnen bestehen jedoch weiterhin gravierende Lücken. Ein Diskriminierungsschutz gilt nicht, wenn Eigentümer*innen weniger als 50 Wohnungen vermieten. Die Koalitionsfraktionen fordern den Senat in einem gemeinsamen Antrag deshalb u. a. dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Klarstellung in § 19 Abs. 3 AGG einzusetzen, wonach die Ausnahmeregelung nur für Großvermieter mit schlüssigem Integrationskonzept gilt.
Die zuständige Abgeordnete ist Sahhanim Görgü-Philipp. Der Antrag vom 19. August 2025, Drucksache 21/1304.