Frage "Wohnungswechsel von Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern"
Frage "Wohnungswechsel von Transferleistungsbezieherinnen und -beziehern"

Der Markt für preisgünstige Wohnungen ist eng. Wer glücklich eine gefunden hat, schlägt rasch zu und unterschreibt den Mietvertrag. Wer jedoch zum Beispiel Hartz IV bezieht, muss sich die neue Wohnung erst vom Jobcenter genehmigen lassen. Andernfalls kann es passieren, dass die Umzugskosten nicht erstattet werden, auch wenn die neue Wohnung im Rahmen der Mietobergrenzen liegt. Außerdem kann es dauern, bis eine Genehmigung erteilt wird, dann kann die neue Wohung schon anderweitig vergeben sein. Die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland greift diesen Umstand mit ihrer Frage an den Senat auf. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 21. Januar 2014 (Protokollauszug)