Inneres

Taser für die Polizei künftig schneller verfügbar und behutsamer eingesetzt

Der Einsatz von Elektroschockgeräten durch die Polizei wird in Bremen neu geregelt - mit einem guten Kompromiss aus Verfügbarkeit und umsichtiger Nutzung.

Damit die Bremer Polizei im Ernstfall jederzeit auch Taser als zusätzliches Einsatzmittel zur Verfügung hat, wollen die Bremer Regierungsparteien jetzt auch die Unterstützungs- und Eingreifgruppen (UEG) der Bereitschaftspolizei in Bremen mit diesen Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) ausstatten. Ein entsprechender Erlass wird am Donnerstag in der Innendeputation beraten. Bisher ist ihre Nutzung in der Stadt Bremen nur Spezialeinsatzkräften (SEK) der Polizei vorbehalten; in Bremerhaven dürfen seit 2021 auch Streifenpolizist*innen die Elektroschockgeräte tragen und einsetzen. Michael Labetzke, innenpolitischer Sprecher der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, begrüßt die Regelungen, auf die sich die Koalition verständigt hat: „Der sogenannte Kontaktmodus der Taser ist besonders gefährlich und fügt der getroffenen Person nur starke Schmerzen zu, ohne sie bewegungsunfähig zu machen. Folgerichtig sollen die Geräte in Bremen nur aus der Distanz und nicht wie gewöhnliche Kontakt-Elektroschocker eingesetzt werden dürfen. Die Details des neuen Erlasses begrenzen Einsätze von Tasern einerseits auf Situationen, in denen sie wirklich notwendig sind – und andererseits auf eine Weise, die die Gesundheit der getroffenen Personen nicht unmäßig strapaziert. Durch die Ausweitung auf die Unterstützungs- und Eingreifgruppe kann besser sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall schnell besonders geschulte Einsatzkräfte mit Taser vor Ort sind. Unsere rot-grün-rote Koalition beweist so Handlungsfähigkeit auch in innenpolitischen Streitfragen und hält dabei Sicherheitsinteressen und Grundrechte in einer guten Balance.“

Das zeitgleiche Auslösen mehrerer Schockgeräte untersagt der Erlass des Innensenators ebenso wie gezielte mehrfache Wirkungstreffer gegen eine Person, denn das Gesundheitsrisiko steigt mit jedem Stromstoß deutlich. Außerdem muss jeder Einsatz der Distanzelektroimpulsgeräte durch Bild- und Tonaufzeichnungen mit Bodycams dokumentiert werden. „Mit den Tasern werden, staatlich legitimiert, im Interesse der öffentlichen Sicherheit Zwang und Gewalt gegen Menschen angewandt – und es ist absolut richtig, dass dabei Gesundheitsrisiken möglichst weitgehend ausgeschlossen und unnötige Schmerzen vermieden werden. Mit diesem vorsichtigeren Einsatz der Geräte ist Bremen bundesweit Vorreiter“, fasst Labetzke zusammen.