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Dialog, Vielfalt und Transparenz: Neues Radio-Bremen-Gesetz stärkt Vertrauen in den Sender

Die Bremische Bürgerschaft hat ein zeitgemäßes Update für das Radio-Bremen-Gesetz beschlossen.

Die Bremische Bürgerschaft debattiert heute das Gesetz zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes. Die medienpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen kommentiert wichtige strukturelle Akzente der Gesetzesänderung: „Wir freuen uns sehr darüber, dass bei Radio Bremen nochmal ein Fokus auf den Dialog mit dem Publikum in Bremen und Bremerhaven gelegt wird, den das neue Gesetz nun dauerhaft verpflichtend macht. Es ist gut und wichtig, dass der Sender die Wünsche und Bedürfnisse des Publikums und seiner Beitragszahler so direkt aufnehmen kann, um ein vielfältiges und gutes Medienangebot zu produzieren.“ Dass die Programme für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen geeignet, erkennbar und auffindbar sein und ihnen eine Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglichen sollen, wird ebenfalls klar zum Auftrag des Senders definiert. „Zum ersten Mal ist dabei im Gesetz konsequent nicht mehr nur von „Sendungen“ die Rede, sondern angesichts der Digitalisierung der Medienlandschaft von einem breiteren „Angebot“. Dass dabei gerade auch die Interessen und Anliegen von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Familien und die Belange von Menschen mit Behinderungen noch einmal betont werden, freut mich besonders“, erklärt Tell, die auch kinderpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion ist.

Radio Bremens Auftrag und Aufgaben werden durch die Gesetzesänderung noch einmal deutlich bestärkt, Demokratie und Vielfalt zu fördern. Auch die soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit wird in der gesetzlichen Grundlage des Bremer ARD-Senders fest verankert. „Dazu gehören heute selbstverständlich die Grundsätze guter Unternehmensführung und bei Radio Bremen bereits gut funktionierende Compliance-Strukturen, die jetzt verbindlich abgesichert und gestärkt werden. Der Sender beauftragt außerdem künftig verbindlich eine externe Ombudsperson, an die vertrauliche oder anonyme Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße gerichtet werden können“, lobt Franziska Tell.

Mit der Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes werde der Sender zudem zu umfassender öffentlicher Transparenz verpflichtet: „Alle Organisationsstrukturen, Gremienzusammensetzungen, alle Richtlinien, Satzungen, Geschäftsordnungen, Verpflichtungen, die Finanzordnung und alle wichtigen Beschlüsse müssen ebenso öffentlich zugänglich sein wie die Tarifstrukturen für den Sender und das Einkommen seiner Intendantin oder des Intendanten sowie der Mitglieder des Direktoriums“, lobt Franziska Tell: „Diese Vorgaben gehen über den aktuell bundesweit gültigen Vierten Medienstaatsvertrag schon hinaus. So wird das Vertrauen in unsere lokale öffentlich-rechtliche Sendeanstalt insgesamt deutlich gestärkt“, so Tell zusammenfassend.