Bau- und Stadtentwicklung
Bremen stellt Weichen für neues Baugenossenschafts-Projekt am Hulsberg
Auf dem Baufeld 13 des alten Klinikums Mitte bekommt die Stadtteilgenossenschaft Hulsberg jetzt per Erbbaurecht die Möglichkeit, moderne Formen gemeinwohlorientierten Wohnens zu entwickeln.
Bremen stellt im neuen Hulsberg-Quartier die Weichen für ein weiteres baugenossenschaftliches Projekt. Eine entsprechende Vorlage hat der Senat heute beschlossen. Dazu erklärt Bithja Menzel, baupolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Ich freue mich sehr, dass die Stadtteilgenossenschaft Hulsberg nach jahrelangem Engagement nun die Möglichkeit bekommt, ihr genossenschaftliches Wohnprojekt realisieren zu können. Bremen braucht solche Genossenschaften, die nicht nur stabile Mieten fördern, sondern auch eine soziale Bedeutung für die Bewohner*innen und das ganze Quartier haben.“
Auf dem Baufeld 13 sollen viele wichtige Themen im Wohnungsbereich berücksichtigt werden. So sichert der Erhalt des Betriebsratsgebäudes sogenannte Graue Energie. Eine Vernetzung der Baugemeinschaften in einem multifunktionalen Veranstaltungsraum stärkt diese wichtige Interessensgruppe, und die Schaffung von Wohnraum im Rahmen des Projekts „Housing First“ richtet sich an von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Außerdem soll der Neubau in einem experimentellen Gebäudetyp geplant werden, der neue Wege des Bauens in schwierigen Zeiten aufzeigt. „Auf dem Gelände des Neuen Hulsberg-Quartiers sind noch einige Grundstücke für Baugemeinschaften und Baugenossenschaften vorgesehen. Ich erwarte, dass auch diese Baufelder entsprechend genutzt werden“, betont Bithja Menzel.
Bremen fördert gemeinschaftliche Wohnformen wie Baugemeinschaften und Genossenschaften unter anderem mit einem gesenkten Erbbauzinssatz von 1 Prozent in den ersten 20 Jahren. Damit das Baufeld im Erbbaurecht vergeben werden kann, muss das Grundstück zunächst von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft GEG an das städtische Sondervermögen Infrastruktur verkauft werden. Dieses kann dann perspektivisch einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadtteilgenossenschaft schließen. Vorher werden in der sogenannten Anhandgabe die Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Vertrags durch die Stadtteilgenossenschaft Hulsberg geschaffen.