Demokratie und Bürgerbeteiligung | Digitales und Datenschutz

Besserer Schutz für zivilgesellschaftliches Engagement

Die Privatadressen engagierter Bürger*innen müssen nicht mehr überall veröffentlicht werden

Die zunehmende Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses hat zu einer erhöhten Gefährdungslage für Bürger*innen geführt, die sich öffentlich engagieren. Auf Initiative der Grünen-Fraktion debattiert die Bremische Bürgerschaft heute neue Möglichkeiten, gefährdete Personen nicht mehr zu verpflichten, ihre Privatanschrift öffentlich zu machen.

„Insbesondere Menschen, die sich zivilgesellschaftlich, politisch, ehrenamtlich engagieren, sind leider inzwischen oft Drohungen, Beschimpfungen, Hass im Internet und persönlichen Angriffen ausgesetzt. Manche schrecken deshalb ganz und gar davor zurück, gesellschaftlich aktiv zu werden“, erklärt die Grünen-Politiker*in Kai Wargalla die Beweggründe für den Antrag der Koalitionsfraktionen: „Wir wollen diese Bürger*innen besser schützen und zivilgesellschaftliches Engagement stärken. Und zwar, indem wir die Privatanschrift besser schützen, denn das eigene Zuhause muss ein Rückzugsraum bleiben können.“ Deshalb soll ein neues Gesetz landesrechtliche Offenlegungspflichten der Anschrift anpassen und Impressumsvorgaben entschärfen.

„Wenn man sich für etwas einsetzt, Flugblätter druckt oder sogar einen Volksentscheid initiiert, dann musste bisher die private Adresse auf jedem einzelnen Flugblatt und allen Unterschriftenlisten stehen. Wir sehen dafür keinen zwingenden Grund. Es funktioniert genauso gut, wenn eine sogenannte Erreichbarkeitsadresse angegeben wird“, erläutert Wargalla Ziel und Auswirkungen des Antrags: „Das kann zum Beispiel ein Postfach sein oder ein Verein, der ein Volksbegehren unterstützt. Im kommenden Jahr steht die nächste Bürgerschaftswahl an und auch Volksentscheide werden derzeit vorbereitet. Den engagierten Bremer*innen möchten wir ermöglichen, dabei von einem besseren Schutz der Privatanschrift zu profitieren.“