Queer | Recht

Grüne fordern konsequenten Schutz intergeschlechtlicher Kinder

Eine heute im Bundesrat verabschiedete Gesetzesänderung soll intergeschlechtlich geborene Kinder vor unnötigen medizinischen Eingriffen schützen. Die Grünen kritisieren, dass die Gesetzesnovelle nicht weit genug geht. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die grünen Rechtspolitiker*innen der Landtagsfraktionen ein wesentlich umfassenderes Verbot sämtlicher genitalverändernder Eingriffe. 
Sülmez Dogan, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern ein Geschlecht zuzuweisen, ohne dass dies medizinisch notwendig ist, verletzt grundlegende Rechte der Kinder. Es wäre überfällig, das endlich konsequent zu verbieten. Genitalverändernde Eingriffe sollen nur noch stattfinden, wenn die Gesundheit des Kindes bedroht ist oder das Kind alt genug ist und diesen Eingriff ausdrücklich wünscht. Stattdessen legt das Gesetz der Großen Koalition die Entscheidung über die Körper von Kindern weiter in die Hände von Erwachsenen. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Notwendigkeit vorhanden ist, sondern es schlicht um Geschlechtsstereotype geht. Für Menschenrechte gibt es keine Ausnahmen. Wir fordern deshalb einen konsequenten Schutz intergeschlechtlicher Kinder.“

An intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern dürfen in Deutschland bislang medizinische Eingriffe vorgenommen werden, auch um das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das männliche oder weibliche Geschlecht anzugleichen. Dabei können solche Eingriffe für die Betroffenen schwere psychische und physische Folgen haben, wenn zum Beispiel das so zugeordnete Geschlecht nicht mit der Geschlechtsidentität des Kindes übereinstimmt. Die Grünen begrüßen zwar, dass der Bundesgesetzgeber Kinder vor unnötigen Eingriffen endlich besser schützt. Zugleich kritisieren sie aber, dass die neue Regelung zu viele Lücken lässt. Kai Wargalla, queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, betont die Bedeutung eines bedarfsgerechten Beratungsangebots: „Vielen intergeschlechtlichen Minderjährigen ist es oftmals nicht möglich, sich ein Leben außerhalb binärer Geschlechtermodelle vorzustellen, weil ihnen Ansprechpersonen fehlen, die sich in derselben Lebenssituation befunden haben. Ohne eine solche Peer-Beratung sollten Kinder nicht über derart schwerwiegende Eingriffe in ihren Körper entscheiden müssen. Leider haben es Union und SPD im Bundestag abgelehnt, einen Anspruch auf Peer-Beratung ins Gesetz aufzunehmen.“

In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern die Grünen unter anderem auch die Einführung eines bundesweiten Registers zur Erfassung aller an Minderjährigen vorgenommenen genitalverändernden Eingriffe. Ferner muss nach dem Willen der Grünen sichergestellt sein, dass das Verbot nicht durch Vornahme von Eingriffen im Ausland umgangen werden kann.