Finanzen | Finanzpolitik

Grundsteuer-Reform sozial gerecht gestalten

Bremen soll bei der Erhebung der Grundsteuer ab 2025 das sozial ausgewogene Bundesmodell anwenden. Dabei wird die Grundsteuer u.a. nach dem Wert des Grundstückes und seiner Lage berechnet. Außerdem wird die Grundsteuer C eingeführt, um Grundstücksspekulationen einzudämmen. Das hat der Landtag heute auf Initiative der Grünen-Fraktion beschlossen. Zugleich lehnt die rot-grün-rote Koalition damit die sog. Öffnungsklausel ab, die den Steuerwettbewerb unter den Ländern verschärfen würde. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Derzeit zahlt man für ein kleines Reihenmittelhaus in Arsten deutlich mehr Grundsteuer als für ein großes und hochwertiges Altbremer Haus in Schwachhausen. Diese soziale Unwucht werden wir mit der Grundsteuer-Reform beseitigen. Wir werden dabei für eine aufkommensneutrale Umsetzung sorgen. D.h. die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer werden nicht steigen, aber gerechter auf starke und schwächere Schultern verteilt. Unnötigen bürokratischen Aufwand für die Steuerzahler*innen gilt es dabei zu vermeiden. Angesichts der angespannten Lage am Wohnungsmarkt führen wir auch die Grundsteuer C ein. Die Grundsteuer C dämmt die Bodenspekulation ein. Das Geschäftsmodell, baureife Grundstücke ohne Bauabsicht zu kaufen und die Wertentwicklung abzuschöpfen, richtet massiven Schaden an. Die Bodenspekulation befeuert die Wohnraumknappheit und treibt die Preisspirale für Grundstücke nach oben. Dies steht den Interessen der vielen wohnungssuchenden Menschen entgegen. Deshalb bitten wir Spekulanten fortan zur Kasse.“

Zum Hintergrund: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Allein in Bremen und Bremerhaven liegt das Aufkommen bei knapp 200 Millionen Euro pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Spätestens ab 2025 darf nicht mehr mit den alten Grundstückwerten gearbeitet werden. Die Einheitswerte von 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) bilden längst nicht mehr die Wirklichkeit ab, weil sich die realen Grundstückswerte seither sehr unterschiedlich entwickelt haben. In den nächsten Jahren werden alle Grundstücke neu bewertet. Der Wert und die Lage des Grundstückes sind dann ab 2025 Faktoren, die bei der Grundsteuer berücksichtigt werden. Dies führt zu einer sozial ausgewogenen Berechnung, bei der manche Steuerpflichtige mehr und andere weniger bezahlen müssen als bisher. Das ist das Bundesmodell. Zugleich gibt es eine Öffnungsklausel für die Länder, die z.B. Bayern nutzen will. Bayern will die Grundsteuer allein von der Grundstücksgröße abhängig machen. Damit drohen negative Folgen für den Finanzausgleich. Dass sich Bayern auf diesem Weg zu Lasten von Bremen ärmer rechnet, will die rot-grün-rote Koalition im Bundesrat verhindern.