Das Volksbegehren für mehr Pflegepersonal ist unzulässig, wie der Staatsgerichtshof entschieden hat. Bremen hat im Gegensatz zum Bund nicht das Recht, mehr Pflegekräfte vorzuschreiben. Die Grünen-Fraktion teilt aber weiterhin das Ziel der Initiative: Gute Pflege braucht ausreichend Personal.