Gleichstellung | Veranstaltungstyp

Schwangerschaftsabbrüche: Gesetzesnovelle für verlässliche ÄrztInnenliste auf Weg gebracht

Frauen, die ihre ungewollte Schwangerschaft abbrechen wollen, finden in Bremen bisher nur über Umwege die nötige Unterstützung in dieser emotional besonders schwierigen Situation. Derzeit erhalten sie allein in den Beratungsstellen die Information, welche ÄrztInnen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die dortigen Verzeichnisse sind allerdings veraltet und damit unzuverlässig. ÄrztInnen selbst dürfen aufgrund des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches nicht auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hinweisen. Eine Abschaffung dieses Paragraphen blockieren CDU und CSU auf Bundesebene. Mit einer heute auf den Weg gebrachten Änderung des Bremischen Schwangerenberatungsgesetzes will die Grünen-Fraktion im Sinne der betroffenen Frauen u.a. dafür sorgen, dass ein verlässliches ÄrztInnenverzeichnis auf der Internetseite der Gesundheitssenatorin veröffentlicht wird. Zugleich schafft Bremen damit Rechtssicherheit für die ÄrztInnen, die bei einer Information auf der Behördenseite nicht länger aufgrund des Paragraphen 219a haftbar gemacht werden können. Die Gesetzesnovelle sieht eine Meldepflicht von Krankenhäusern und niedergelassenen ÄrztInnen vor, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese Erfassung ist schon deshalb nötig, weil Bremen nur so seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, ein ausreichendes Angebot für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Im Internet veröffentlicht werden dann jene ÄrztInnen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Solange der unsägliche Paragraph 219a nicht abgeschafft ist, so die geschlechterpolitische Sprecherin Henrike Müller, hilft diese Gesetzesnovelle den betroffenen Frauen und MedizinerInnen deutlich weiter: „Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer Notlage. Sie dürfen nicht auf sich allein gestellt bleiben. Wir wollen nicht, dass sie sich in dieser Situation auch noch mühsam durchfragen müssen, ehe ihnen geholfen wird. Betroffene Frauen müssen sich selbst umgehend und umfassend informieren können. Sie brauchen kompetente Antworten auf die vielen Fragen, die sich in einer solchen Lage stellen. Dazu gehört neben der Beratung zu möglichen psychologischen Folgen auch, sich rasch über die Risiken und den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs informieren zu können. Deshalb ist eine für jede Frau zugängliche Veröffentlichung von Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche in Bremen und Bremerhaven vornehmen, ein wichtiges Unterstützungsangebot.“