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Grüne fordern Bleiberecht für Opfer rechtsextremistischer Gewalt

Wer als Flüchtling in Bremen Opfer von rechtsextremistischen oder rassistischen Übergriffen wird, soll hier ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Möglich ist dies u.a. durch die Ermessensspielräume, die das Aufenthaltsgesetz vorsieht. Mit einem Antrag will die Grünen-Fraktion vom Senat sichergestellt wissen, dass die Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven über Ermittlungen in Fällen rechter und rassistisch motivierter Gewaltstraftaten informiert werden und sie die bestehenden Möglichkeiten nutzen, den Opfern Aufenthaltserlaubnisse und Duldungen zu erteilen. Außerdem wird der Senat aufgefordert, die Bundesratsinitiative der Länder Thüringen, Berlin und Brandenburg für ein explizites Bleiberecht für Opfer von rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt zu unterstützen. Dies wäre durch eine entsprechende Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes möglich. Hintergrund der Initiative ist die mit durchschnittlich 1300 Straftaten weiterhin hohe Zahl rechtsextremistischer Gewalt in Deutschland. Asylsuchende und Geduldete sind besonders häufig Opfer rechtsextremistischer Gewalt, insbesondere wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften leben. Ein humanitäres Bleiberecht für diese Menschen macht den Tätern klar, so Björn Fecker, dass sie mit ihrer Gewalt ganz und gar nichts erreichen: „Der Staat muss sich unmissverständlich auf die Seite der Opfer rechter und rassistischer Gewalt stellen. Leider hat die Große Koalition nach den vielen rechtsextremistischen Anschlägen und Übergriffen der letzten Jahre lieber das Asylrecht verschärft statt die Opfer zu stärken. Das sendet ein fatales Signal an die Täter: Sie können sich dadurch bestätigt fühlen. Ein humanitäres Bleiberecht für die Opfer der Gewalttaten zeigt den Tätern hingegen mit Nachdruck, dass sie mit ihren Übergriffen allenfalls das Gegenteil von dem erreichen, was sie wollen.“