Drogenpolitik | Gesundheit

Cannabis auf Rezept: Versorgungs- und Rechtssicherheit schaffen!

Schwer kranke PatientInnen können zwar medizinisches Cannabis nach ärztlicher Verordnung erhalten. Dies betrifft z.B. PatientInnen, die an Rheuma erkrankt sind, spastische Schmerzen bei Multipler Sklerose haben oder bei denen eine Appetitsteigerung bei Krebs und Aids nötig ist. Doch die Abgabe von Cannabis auf Rezept läuft ein Jahr nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes alles andere als rund: Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es massive Lieferengpässe. Und auch die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wird häufig abgelehnt. Mit einem Antrag drängt die Grünen-Fraktion nun u.a. darauf, die Versorgungsengpässe bei Medizinalhanf unverzüglich zu beheben und die Lizenzvergabe für den Anbau auszuweiten. Zudem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Therapiefreiheit bzw. Verordnung der ÄrztInnen zu respektieren und nur in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme verweigern dürfen. Nicht zuletzt müssen bestehende Rechtsunsicherheiten für Cannabis-PatientInnen im Strafrecht und im Fahrerlaubnisrecht ausgeräumt werden, betont der gesundheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia: „Wer Medizinalhanf ärztlich verordnet einnimmt, darf deshalb nicht vor Gericht landen oder seinen Führerschein verlieren. Die PatientInnen brauchen Rechtssicherheit, aber auch Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung hat völlig unterschätzt, für wie viele Schmerz- und KrebspatientInnen medizinisches Cannabis deutliche Linderung bringen kann. Wir erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Spahn endlich seine Aufgaben erledigt. Die Versorgung von schwer kranken Menschen mit Cannabisblüten oder –extrakten aus der Apotheke muss gesichert werden. Bis der Bedarf durch den zertifizierten Anbau in Deutschland gedeckt werden kann, muss die Bundesregierung den Import von Medizinalhanf erhöhen. Auch die Krankenkassen müssen die ärztliche Verordnung einer Cannabis-Therapie stärker respektieren und die ohnehin aufwändige Kostenerstattung in der Regel genehmigen. Hier geht es um Menschen, deren Leiden deutlich verringert werden kann. Das Patientenwohl muss an erster Stelle stehen.“