Bau- und Stadtentwicklung
Angespannter Wohnungsmarkt: Bremen begrenzt Home-Sharing
In Bremen soll aus Home-Sharing kein Geschäftsmodell werden, das dem angespannten Markt dauerhaft ganze Wohnungen entzieht. Mit dem heute im Landtag beschlossenen Wohnraumschutzgesetz schafft die rot-grüne Koalition die Möglichkeit, die Fremdvermietung von ganzen Unterkünften in Stadtteilen, die einen besonders angespannten Wohnungsmarkt haben, auf 90 Tage zu beschränken. Wer nur ein Zimmer seiner Wohnung mit Gästen teilen will, kann dies auch in Zukunft ohne Einschränkung tun. Die Einnahmen aus der privaten Beherbergung müssen versteuert und die City-Tax gezahlt werden. Diese Regelung stellt sicher, so der stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking, dass das ursprüngliche Home-Sharing weiterhin möglich ist und Missbrauch verhindert wird: „Home-Sharing als Geschäftsmodell spielt in Bremen noch eine vergleichsweise bescheidene Rolle. Etwa 500 Angebote für Übernachtungen in privaten Wohnungen sind nicht vergleichbar mit Berliner oder Hamburger Verhältnissen, wo es um viele zehntausende Angebote geht. Home-Sharing in Bremen ist für die privaten VermieterInnen bisher eine kleine und interessante Einnahmequelle. Es ist für sie auch eine Gelegenheit, in Kontakt mit den Gästen der Stadt zu kommen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Dennoch treffen wir mit dem Gesetz Vorsorge. Denn das Geschäftsmodell von Plattformen wie Airbnb ist ganz offenkundig sehr erfolgreich und wächst schnell. Deshalb ist eine Regulierung dieses Marktes geboten, um Schaden abzuwenden. In einigen Stadtteilen ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Da wollen wir nicht tolerieren, dass ganze Wohnungen bzw. z.T. auch ganze Häuser auf Dauer dem Wohnungsmarkt entzogen werden.“