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Urteil ist Meilenstein für intergeschlechtliche Menschen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuelle Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, erhalten damit die Möglichkeit, ihre geschlechtliche Identität positiv einzutragen. Die Karlsruher Richter beziehen sich mit ihrem Urteil auf das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot. Die Bundesregierung muss die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2018 umsetzen. Damit erfüllt sich eine Forderung, die die Grünen-Fraktion auch parlamentarisch mit verschiedenen Initiativen seit langem erhoben hat. Die überfällige Neuregelung ist schlicht der Respekt vor der Identität von Menschen, betont die queerpolitische Sprecherin Kai Wargalla: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein in der Anerkennung der Existenz und der Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Ich freue mich wahnsinnig darüber. Die Einführung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister bricht endlich mit der Illusion der Zweigeschlechtlichkeit und erkennt vielfältige Lebensrealitäten an - unsere Körper sind bunt und verdienen alle die gleiche Anerkennung. Die Anpassung des Rechts an die Realität ist überfällig. Auf Bundesebene muss nun so schnell wie möglich eine Neuregelung geschaffen werden, damit das auch in den Bremer Standesämtern umgesetzt werden kann. Ein großer Dank gilt allen, die seit vielen Jahren für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen kämpfen.“