Steuerfreigrenze für Vereine anheben und Ehrenamt entlasten
Die Grünen-Fraktion will gemeinnützige Vereine steuerlich entlasten. Dafür soll die Freigrenze für Vereine um 5.000 auf 40.000 Euro im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes angehoben werden. Dazu zählen z.B. der Getränke- und Essensverkauf, gesellige Veranstaltungen mit Eintritt oder auch Anzeigen in der Vereinszeitung. Für die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sich der Senat auf Bundesebene einsetzen, wie ein nun auf den Weg gebrachter Antrag vorsieht. Allein in Bremen und Bremerhaven würde das 430 Sportvereinen, aber auch vielen Elternvereinen, Bürgerinitiativen, der Jugendarbeit und zahlreichen weiteren gemeinnützigen Initiativen und Organisationen zugutekommen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker: „Wir wollen gemeinnützige Vereine von Bürokratie entlasten und das Ehrenamt stärken. Das ehrenamtliche Engagement ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Die Steuerfreigrenze für gemeinnützige Vereine ist zuletzt vor zehn Jahren erhöht worden. Steigende Preise können sehr schnell dazu führen, dass die Vereinsarbeit plötzlich steuerpflichtig wird und die ehrenamtlichen SchatzmeisterInnen einen immensen Aufwand bei der zusätzlichen steuerlichen Gewinnermittlung hätten. Wer ehrenamtlich die Kasse eines gemeinnützigen Vereins verwaltet, darf nicht noch mit überbordender Bürokratie belastet werden. Außerdem wollen wir geprüft wissen, ob z.B. die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale in ihrer Höhe noch angemessen sind. Ebenso ist zu klären, welche weiteren steuerlichen Regelungen zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements verändert werden können. Die vielen Ehrenamtlichen sind Stützen der Gesellschaft, die steuerliche Entlastung dieses Engagements ist ein Zeichen von Wertschätzung.“