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Grünen-Fraktion fordert Familiennachzug für syrische Flüchtlinge

Die Grünen-Fraktion fordert vom Senat, das Landesaufnahmeprogramm für Syrien umgehend wieder in Kraft zu setzen. Das haben die Abgeordneten nun mit einem Beschluss bekräftigt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher Björn Fecker: „Der Familiennachzug ist ein Gebot der Humanität und ein Schlüssel zur Integration. Viele hierher geflüchtete Syrerinnen und Syrer machen sich täglich Sorgen um ihre Familienangehörigen, die noch im grauenvollen Bürgerkrieg ausharren müssen. Das erschwert das Ankommen in unserer Gesellschaft. Durch das Asylpaket II werden Familien auf Jahre getrennt. Diese grausame und integrationsfeindliche Praxis zwingt Angehörige von Geflüchteten auf lebensgefährliche Fluchtrouten. Wir wollen mit einem Landesaufnahmeprogramm für syrische Familien unserer humanitären Verantwortung nachkommen. Das Programm ermöglicht syrischen Familienmitgliedern durch humanitäre Visa eine vergleichsweise sichere Einreise nach Deutschland. Wir erwarten vom Senat, dass Bremen diese Möglichkeit wie andere Bundesländer auch nutzt.“

Der Bund hat mit dem Asylpaket II das Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. Seither erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vielen syrischen Flüchtlingen nur noch subsidiären Schutz zu statt sie als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen. Dies führt dazu, dass insbesondere syrische Familien mehrere Jahre voneinander getrennt leben müssen. Zwar sind die Bundesländer an die bundesgesetzliche Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug gebunden. Aber sie können trotzdem durch Landesaufnahmeprogramme den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ermöglichen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Familienzusammenführung müssen sich bei einem Landesaufnahmeprogramm die bereits hier lebenden Angehörigen oder Dritte wie Freunde oder Hilfsorganisationen dazu verpflichten, für den Lebensunterhalt der nachziehenden Flüchtlinge aufzukommen. Die Ausländerbehörde führt eine Bonitätsprüfung durch. Außerdem erstreckt sich der Familiennachzug im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms nicht allein auf die Kernfamilie – also minderjährige Kinder und Ehepartner - , sondern auch auf weitere Verwandte wie Eltern und Geschwister. Bremen hatte bereits zwischen September 2013 und Juni 2015 ein Landesaufnahmeprogramm. In dieser Zeit wurden knapp 300 Visa erteilt. Derzeit verfügen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen über ein solches Aufnahmeprogramm.