Grüne hinterfragen teures Telefonieren im Gefängnis
Häftlinge müssen in Justizvollzugsanstalten (JVA) zu marktgerechten Preisen telefonieren können. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Überhöhte Gebühren verstoßen demnach gegen das Grundrecht der Häftlinge auf Resozialisierung. Die Grünen-Fraktion hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode für günstigere Telefontarife in den Gefängnissen eingesetzt und sieht sich mit dieser Entscheidung der Karlsruher RichterInnen bestätigt. Wie der Senat die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen will und welche Auswirkungen das auf die bestehenden Verträge der JVA mit Telekommunikationsdienstleistern hat, hinterfragen die Grünen nun in der nächsten Landtagssitzung. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan: „Telefonate von Häftlingen sind wichtig, um Kontakte nach draußen zu erhalten. Das ist eine entscheidende Basis für eine erfolgreiche Resozialisierung. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass die JVA den Häftlingen jederzeit marktgerechte Preise für Telefonate in Rechnung stellen muss und sich nicht darauf berufen kann, dass sie eine langfristige Tarifbindung mit einem Anbieter eingegangen ist. Telefonieren darf auch für Häftlinge kein Luxus sein. Wir erwarten, dass die JVA nun umgehend marktgerechte Preise ermittelt und die Tarife für die Häftlinge dann ggf. anpasst.“
Zum Hintergrund: Telefone in Gefängnissen sind keine gewöhnlichen Apparate. Die Geräte und ihre Software sind auf die Sicherheitsanforderungen der Justizvollzugsanstalten abgestimmt. Dies ermöglicht zum Beispiel, Nummern von Opfern zu sperren oder auch unter bestimmten Bedingungen Telefonmitschnitte zu machen. Viele JVAs haben die Telefonanlagen an private Unternehmen ausgelagert. Das spezielle und damit teure Angebot zahlen allein die Häftlinge mit z.T. deutlich überhöhten Telefongebühren.