Grüne erwarten detaillierte Auskünfte über Asbest in Wohnungen
Fast 32.500 Wohnungen der Gewoba in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg könnten mit Asbest belastet sein. Das betrifft Wohnungen, die Medienberichten zufolge zwischen 1960 und 1995 gebaut wurden. Bei der Hälfte der bislang untersuchten 4000 Wohnungen wurde demnach das krebserregende Material im Fußbodenbelag gefunden. Doch Asbest wurde vor seinem kompletten Verbot 1995 u.a. auch in Dachabdeckungen, Wandfliesenbelägen samt Kleber- und Spachtelmassen, Formteilen wie Rohren und Fensterbänken genutzt. Die Grünen-Fraktion hinterfragt nun mit einer Großen Anfrage, in wie vielen Wohnungen der Gewoba und auch der Bremerhavener Stäwog sich aktuell noch asbesthaltige Bauteile befinden und um welche Bauteile es sich jeweils genau handelt. Zudem erwartet die Fraktion nähere Angaben dazu, wie sich die betroffenen Wohnungen auf die Stadtteile in Bremen und Bremerhaven verteilen. Weitere Fragen sind: Wie viele Wohnungen der Gewoba und Stäwog wurden auf wessen Kosten bis 2016 asbestsaniert? Und welche Schritte hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um die Bevölkerung für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien gerade auch im Heimwerker-Bereich zu sensibilisieren? Dazu erklärt die Bürgerschaftsabgeordnete Sülmez Dogan: „Die Menschen müssen darüber aufgeklärt werden, ob und ggf. an welchen Stellen genau sich Asbest in ihrer Wohnung befindet. Welche HeimwerkerInnen ahnen denn schon, welchem Risiko sie sich aussetzen, wenn sie asbesthaltige Fliesen anbohren? Wenige freigesetzte Asbestfasern reichen aus, um schwer zu erkranken. Dass die Gewoba ihre Wohnungsbestände systematisch auf Asbest untersucht, ist der richtige Schritt. Ebenso nötig ist aber die präventive Aufklärung der BewohnerInnen. Das gilt für die vielen öffentlichen Wohnungen, aber auch für die privatisierten Mietwohnungsbestände aus den 60er Jahren bis Mitte der 90er Jahre.“
Die Grünen-Fraktion erwartet neben Aufklärung über die Asbestgefahren in Mietwohnungen auch aktuelle Informationen zur Anzahl der in Bremen und Bremerhaven bereits von asbestbedingten Krankheiten wie Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs betroffenen Menschen und die Maßnahmen zu ihrer Unterstützung. Im Land Bremen droht eine vergleichsweise hohe Zahl von Betroffenen, weil die bremischen Häfen ein Hauptumschlagplatz für losen Asbest waren und auch die Arbeiter auf den damaligen Großwerften dem Gefahrstoff häufig ungeschützt ausgesetzt waren. Bremen hat deshalb 2011 auf Initiative der Grünen die bundesweit erste öffentlich finanzierte Beratungsstelle für Berufskrankheiten eingerichtet, die insbesondere Menschen mit asbestbedingten Erkrankungen berät. „Die Latenzzeit bis zum Ausbruch von asbestbedingten Krankheiten beträgt 30 Jahre und mehr. Gerade in den Jahren 2017 bis 2025 ist deshalb mit einem Anstieg der Asbest-Geschädigten zu rechnen. Damit diese schwer erkrankten Menschen nicht auch noch durch einen jahrelangen Kampf mit Berufsgenossenschaften und Gerichten um Reha-Leistungen und Entschädigung zermürbt werden, fordern wir eine Beweislastumkehr. Menschen, die nach jahrelanger Arbeit an Asbesterkrankungen leiden, werden häufig nicht für ihre Krankheit entschädigt, da die Beweislast derzeit bei den ArbeitnehmerInnen liegt. Diese können häufig nicht nachweisen, dass sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit einer erhöhten Asbestgefahr ausgesetzt waren, weil es 40 Jahre dauern kann, bis die Krankheit ausbricht. Häufig fehlen die nötigen Unterlagen des ehemaligen Arbeitgebers. Hier ist der Bund in der Verantwortung, die Beweislast umzukehren. Außerdem wollen wir wissen, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Situation von Asbest-Geschädigten zu verbessern“, so Sülmez Dogan, Sprecherin für Arbeit und Häfen, abschließend.